Ich hab gedacht ich darf das…

30 06 2009

forum

„I never knew that blog stole those photos from you, I thought they were placed there with permission, as there was a credit attached (your name). I copied all that content from there.“

„I thought that by using a credited low res images on a non profit site, this was OK.
I will remove the photos tonight. If you have the images online, I can link to them…“


Aua das tut richtig weh! Aber das sind halt die Antworten, die man bekommt, wenn man mal nachfragt wie denn die eigenen Bilder auf irgendeine fremde Website kommen.

Wenn man also irgendwo in einem Blog (und da waren die schon geklaut) Bilder findet, dann darf man die einfach so runterladen und sie in die eigene Website einbauen, weil die ist ja kein kommerzielles Projekt. Nicht nur das; der Umstand,  daß eine Autorennennung an den Bildern ist, ist ein sicheres Zeichen, daß man die Bilder kostenfrei nutzen kann. Und überhaupt, geklaut ist etwas in der Konsequenz nur, wenn man es jemandem wegnimmt, der es selbst geklaut hat. Das ist eine logische Glanzleistung, denn in der Folge kann man ja eigentlich nie irgendwas klauen. Und auch alle Bilder in Zeitungen, Zeitschriften, Bücher etc. an denen der Name des Fotografen steht, stehen jedermann zur Nutzung frei. Klasse!

Die  Selbstverständlichkeit mit der das scheinbar in Ordnung ist und die in dem tollen Angebot gipfelt einen Link auf meine Website anzubieten ist schon toll. Mal ehrlich, was soll mir das helfen, außer vielleicht noch mehr Leute auf meine Seite zu leiten, die mir auch was klauen?

Aber eigentlich ist das ja kein Wunder schließlich werden Urheberrechtsverstöße ja sogar in – an und für sich – seriösen Medien von Journalistendarstellern wie Sonia Zjawinski propagiert. Die Dame empfiehlt auf den Webseiten der New York Times, man könne sich jedes bei flickr gezeigte Bild printen lassen, rahmen und in die Wohnung hängen, was ein toller Einrichtungstip sei. Und auf die einsetzende Kritik gibt es dann einen peinlichen Rechtfertigungsartikel, in dem dann ein Anwalt bemüht wird, der das über ein altes Urteil rechtfertigen soll: man darf ja auch Fernsehsendungen aufnehmen. Nun ist es aber was anderes ob jemand sich meine Website auf dem Rechner speichert, um sie sich zeitversetzt anzusehen (Videorecorder-Analogie) oder ob jemand mein Bild von einer Website zieht, um es in völlig anderer Form zu nutzen.

Urheberrechtsverletzungen sind sehr in Vogue, jedenfalls bei Bildern und wehe der Beklaute wehrt sich, man denke nur an den „Physik-Doktorand“ dem Getty Images eine 2000€ Rechnung geschrieben hat, „obwohl er das Bild bezahlt hatte“. Der hat seinen Fall damals bis zum Spiegel getragen und die Empöhrungsmaschinerie lief ganz flott. Wenn man sich das genauer angesehen hatte, sah das gleich ganz anders aus, denn zwar stimmte es schon, daß der Doktorand (der sich dazu auch noch ausführlich im SpiegelOnline Formu äußerte) eine Lizenz zur Nutzung des Bildes auf einer privaten Website gekauft hatte. Benutzt hat er das Bild dann aber in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer eines gewerblichen Internetportals auf eben dieser gewerblichen Seite.  Also stornierte Getty den Privatnutzervertrag und stellte die nicht lizensierte gewerbliche Nutzung in Rechnung. Eigentlich ganz normal, daß man das bei Getty nicht wirklich lustig fand, oder? Und auch die anderen vermeintlichen Abmahnopfer aus dem Spiegelartikel erscheinenschon bei oberflächlicher Betrachtung auch nicht so richtig als unschuldige Opfer eines bösen Abmahnmonsters.

Aber sobald die Begriffe Abmahnung und Urheberrechtsverletzung fallen ist für die meisten Menschen klar, daß da jemandem ein ganz böses Unrecht zugefügt wird.

Nein, ich mag die auch Art und Weise wie die Musik- und Filmindustrie solche Sachen angeht nicht. Zum einen nervt es mich mir bei jeder gekauften DVD zwangsweise minutenlang irgendeinen „Papa ist 5 Jahre im Knast, weil er einen Film aus dem Internet gesaugt hat!“-Film anschauen zu müssen und zum anderen finde ich nicht, daß man einen 14jährigen der sich irgendwelche Lieder runtergeladen hat so rannehmen muß, daß es sich für ihn eigentlich nicht mehr lohnt irgendwann im Leben arbeiten zu gehen. Nicht zuletzt ist es leider so, daß die Musik- und Filmindustrie es auf diese Weise geschafft hat zu einem ordentlichen Maß dran schuld zu sein, daß viele Menschen das Vorgehen so derart Ungerecht finden, daß der Eindruck entstanden ist, Urheberschaft und geistiges Eigentum an sich seien schon etwas unanständiges.

Aber das macht eine Abmahnung ja nicht automatisch zu etwas unmoralischem. Denn solange es dabei nur um die Erstattung des Schadens, als das ausstehende Nutzungshonorar und die Unkosten (und nicht um die Erweiterung der Porschesammlung irgendeines windigen Anwalts) geht, ist das für den Bilderdieb eine günstige Möglichkeit aus der Nummer wieder rauszukommen. Denn die Alternative ist ein Gerichtsverfahren.

Das jemand der etwas geklaut hat den marktüblichen Preis nicht bezahlen mag und für zu hoch hält, ja den Gegenstand der Begierde plötzlich für wert- und nutzlos und überteuert erklärt, ist nicht wirklich überraschend. Und so sind die beliebtesten Argumente in Urheberrechtsstreitigkeiten um Photos, daß:

a) man genausogut ein irgendwie ähnliches (auch beliebt: viel besseres) Bild für 25 Cent von einer Micro Stock Agentur* hätte nehmen können (da stellt sich dann halt die Frage warum man das nicht gemacht hat, oder das Bild nicht zumindestens da geklaut hat, wo es nur 25 Cent statt 500 € kostet)

b) man das Bild auch selbst hätte machen können (ich habe noch nie von einem Fall gehört, in dem da dann auch mal der Beweis angetreten worden wäre)

c) jemand anderes Schuld ist. (Schuld ist dann gerne mal der Billig-Webdesigner dessen Budget man so gering gehalten hatte oder der so billig war, daß es für eine gewisse Basiskompetenz nicht gereicht hat, daß er die Bilder per Google-Bildersuche „beschafft“ hat. Verantwortlich ist halt der, der als „Verantwortlich im Sinne …“ im Impressum steht. Dem Photographen kann das egal sein, das können Betreiber und Webdesigner später unter einander ausmachen.)

Wer in der U-Bahn schwarzfährt, kommt auch nicht davon, indem er sagt, er wäre eigentlich lieber zu Fuß gegangen. Auch das Argument man müsse garnicht zahlen, weil der Zug ja eh die Strecke gefahren wäre, zieht genauso wenig wie das Argument, daß dem Photographen überhaupt kein Schaden entstanden wäre, weil er die Bilddatei dabei schließlich nicht verloren habe.

Und, daß nicht der Photograph auf den Kosten die durch die Urheberrechtsverletzung und die Verfolgung (Anwalt, Porto, etc.) entstehen sitzenbleiben kann sollte auch klar sein. Nach einem Wohnungseinbruch will der Geschädigte auch nicht nur das Geld für den geklauten Fernseher; und die eingeschlagene Scheibe, die zerschlagenen Blumentöpfe und den versauten Teppich bezahlt er selbst.


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