netzpolitik.org hat einen Wettbewerb gestartet bei dem es darum ging einen Remix des aktuellen Schäuble Wahlplakates zu erstellen und dabei sind einige gelungene Sachen rausgekommen. Die Vorlage gab es auf der Seite der CDU mit folgenden Nutzungsbedingungen:
Die Bilder dürfen ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung über die CDU-Bundestagswahlkampagne 2009 genutzt werden. Die Nutzung ist bis zum 31.12.2009 honorarfrei. Danach tritt die Honorarpflicht zugunsten der jeweiligen Agentur/des jeweiligen Fotografen gemäß deren AGBs in Kraft. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Weitergabe an und Nutzung durch weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste ist nicht gestattet.
Wenn jemand die Bilder eines Photographen oder einer Photographin einfach so widerrechtlich benutzt, dann kann man was dagegen machen. Keine Frage!
ABER: Wenn man als Photographin einem Kunden (in diesem Fall der CDU) gestattet die eigenen Bilder bzw. Wahlkampfplakate die die Fotos nutzen als Handouts an andere Medien weiterzugeben oder zum Download anzubieten, dann sollte man damit rechnen, daß das Material auch benutzt wird. Und man muß damit rechnen, daß auch Medien die die CDU kritisieren dies tun werden. Dann mit einer Klage zu drohen und davon Abstand zu nehmen, sobald man merkt, warum das alles so nicht geht (und mandabei auch irgendwie unsympathisch rüberkommt), spricht Bände.
Ärgerlich ist der Vorgang, weil solche Auftritte die Position all jener Photographen schwächen die berechtigterweise versuchen Ihre Urheberrechte durchzusetzen, weil das Urheberrecht einmal mehr als Repressionswerkzeug gegen unliebsame Meinungen oder als Gelddruckmaschine erscheint.
Wenn der Photograph die Entscheidung über das „wer benutzt meine Bilder“ aus der Hand (und dem Wirkungsbereich der eigenen AGB) gibt, indem er einem Dritten das Recht zur Weitergabe der Bilder einräumt, dann hat er da auch kaum noch was zu sagen. So einfach ist das. Und das ist ja auch einer der Gründe, warum man für solche Sachen deutlich mehr Geld bekommt als für ein einfaches Nutzungsrecht, weil eben diese weiteren Nutzungen damit auch abgegolten werden.
Die Vorstellung der Photographin von der Welt ist bizarr: Wenn sich Politiker bei einem Pressetermin aus Anlaß des Klebens der ersten Wahlplakate vor den Plakaten fotografieren lassen, dann verklagt die Photographin des Politiker Portraits auf dem Wahlplakat alle Photographen die auf dem Termin Bilder machen? Denn nicht zuletzt, geht es hier ja nicht wirklich nur um das Photo, sondern um ein Wahlplakat, daß unter Benutzung des Photos entstanden ist. Da stellt sich die Frage ob es sich nicht schon um ein eigenständiges Werk handelt.
Für diese Annahme spricht ja nicht zuletzt der Umstand, daß die satirische Verfremdung nicht am Photo passiert, sondern der Text des Wahlplakates und damit die Arbeit der Werbeagentur und nicht das Werk der Photographin verfremdet wird.
Und: wenn ich ein Bild für einen Buchtitel liefere, kann ich auch nicht amazon abkassieren, wenn die um das Buch zu verkaufen ein Bild vom Buch und damit auch das Photo zeigen.
Und selbst, wenn die Parodien der Wahlplakate beleidigend und diffamierend wären wie die Photographin behauptet (sie sieht das ja eher so, daß ihre Bilder beleidigt und diffamiert werden), dann hätten nur die Beleidigten zu klagen und nicht die Photographin. Photos können aber niemanden verklagen und Wolfgang Schäuble nimmt, bei allem was man an seiner Arbeit kritisieren kann, solche Sachen erfreulich sportlich statt zu versuchen Kritiker per Beleidigungsklagen und ähnlichem einzuschüchtern. Nicht zuletzt ist Schäuble offenkundig klug genug sich nicht als jemand zu exponieren, der andere Meinungen unterdrücken will. Etwas das im Internetzeitalter nicht nur schlecht ankommt, sondern nahezu immer nach hinten los geht.
Selbst, wenn man der Photographin hier die altruistische Absicht unterstellt, zur Ehrenrettung ihres Kunden (CDU) zu handeln, so schadet sie der CDU doch eher, denn im Netz und in den Medien kommt die ganze Aktion garnicht gut an. Somit erweißt sie ihrem Kunden gerade einen Bärendienst, daß das abgesprochen ist und die CDU sie vorgeschickt hat ist kaum vorstellbar.
Nochmal die beiden sehr lesenswerten Texte bei lawblog.de:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/schnell-zuruckpfeifen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/fotografin-will-nicht-klagen/




