Komm ins Team und bring Geld mit!

20 10 2012

 

 

Nach diesem Muster werden ich und meine Mama demnächst ziemlich angesagt Autowasch-Teams, Rasenmäh-Teams und Kloputz-Scout-Teams gründen. Die Plätze sind begrenzt bewirb Dich schnell!

 

 





Nokton 0,95 25mm – “Ein Objektiv ohne Kamera”

8 07 2011

Objektive ohne Autofokus an einer Autofokus-Spiegelreflex sind eine Freude, solange man eine gescheite Mattscheibe reinmachen kann oder sie von Haus aus drin ist.

Objektive mit Autofokus an einer Spiegelreflex ohne Autofokus sind ebenso kein Problem, auch wenn das eigentlich nur bei Nikon in Frage kommt und AF-Objektive natürlich nicht auf sattes manuelles Fokussieren optimiert sind, sondern das Ziel da eher ist, es dem AF-Motor so leicht wie möglich zu machen.

Objektive mit manueller Fokussierung an einer Kamera die dafür gedacht ist und keinen AF hat sind natürlich auch kein Problem, solange man kein Noctilux an einer Leica MD fokussieren will.

Die Leica MD ist eigentlich nur ein Filmhalter, gedacht, um z.B. an ein Mikroskop angeschlossen zu werden. Also eine Kamera für nicht wirklich direkt Objektive vorgesehen waren. Halb so wild, denn am Ende gab es trotzdem Bilder, wenn auch nur von Mikroben oder Zählerständen bei der Post (die haben damals auch noch Telefone vermietet).

Nun aber zu Kombinationen bei denen ich den Sinn nicht so ganz sehe.

Leica M Objektive (ob nun von Leica oder Voigtländer, Zeiss, Minolta…) kann man auf Micro Four Third Kameras (MFT) adaptieren; weil MFT-Kameras einfach ein sehr kleines Auflagemaß haben, gibt es da kaum einen Adapter den man nicht bauen kann.

Nun ergeben sich da zwei Probleme:

MFT hat einen sehr kleinen Chip, der aus einem 24mm Weitwinkel ein “48er” Objektiv und aus einem 50mm ein 100er macht. Wert Teleobjektive mag, der wird das mögen. Wer dagegen wie ich eher zwischen 24er und 50er sein Glück findet, der müßte da Objektive von 12 -24mm verwenden, alles unter 24mm wird dann aber teuer und nicht allzu lichtstark.

Das zweite Problem ist gewichtiger: Scharfstellen auf dem Kameradisplay oder mit einem elektronischen Aufstecksucher.

Meine Olympus EP-1 mußte gehen, weil sie selbst mit AF-Objektiven zuviel Ausschuß produziert hat und man auf dem Display nicht wirklich beurteilen konnte, ob bzw. wo genau die Kamera scharfgestellt hat. Manuelles scharfstellen auf dem Display einer Kamera oder im elektronischen Sucher meiner LX-5 kann ich mir nicht vorstellen.

Bei den Leica-M Objektiven oder anderen alten MF-Objektiven ist es ja so, daß es da Kamerasysteme gibt auf denen die zuhause sind und wo sie auch sinnvoll nutzbar sind.

Ein Voigtländer Nokton 0,95 25mm aber, daß nur auf MFT-Kameras paßt, das keinen AF hat und das obendrein noch eine ziemlich hohe Offenblende hat, scheint dann doch irgendwie nur sehr eingeschränkt nutzbar, wenn man nicht Stilleben vom Stativ machen will.

Wie das in der Praxis aussieht, sieht man hier:





Nicht wirklich was zu gewinnen

11 11 2009

Fotowettbewerbe sind Veranstaltungen, wo man mit wenig Aufwand etwas gewinnen oder sogar schlagartig berühmt werden kann. Wenn solche Wettbewerbe dann noch keine Teilnahmegebühren erheben und die Teilnahme möglich ist, indem man einfach die Bilder per Internet übermitteln kann, dann erscheinen sie schnell als eine Art Freilos, das man risikolos mitnehmen kann.

Wenn das Kleingedruckte nicht wäre. Denn auch Fotowettbewerbe haben Regeln und wer an so etwas teilnimmt ohne die Regeln gelesen zu haben, kann dabei böse auf die Nase fallen.

Natürlich braucht ein Photowettbewerb Regeln und der Veranstalter hat gute Grund sich dagegen abzusichern, daß er haftbar ist, wenn Teilnehmer fremde Bilder einreichen oder plötzlich einer Veröffentlichung widersprochen wird und man den Katalog zur Auststellunsgeröffnung einstampfen kann. Und daß man die Möglichkeit ausschließt, daß nach dem Wettbewerb vor Gericht geklärt werden muß, ob die Jury wirklich das beste Bild ausgewählt hat, weil jemand der nicht gewonnen hat geklagt hat, weil er das alles ein wenig anders sieht, ist auch verständlich. Und, daß man sich für sich selbst und die Sponsoren das Recht ausbittet die Bilder im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb nutzen zu können ist auch ok.

Wenn aber ein Wettbewerb unter folgenden Bedingungen stattfindet:

Ich gewährleiste ausdrücklich, dass mir das Urheberrecht an jedem eingereichten Bild zusteht und dass dieses frei von Ansprüchen und Rechten Dritter ist. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteile ich der Regierung von Unterfranken die ausdrückliche und unwiderrufliche, unentgeltliche Genehmigung, die von mir persönlich gemachte Aufnahme in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen und zu verwerten. Dieses Recht kann auf Dritte (z.B. Medienpartner) übertragen werden. Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.,

dann ist das was anderes.

Hier greift sich der Veranstalter alle Nutzungsrechte an allen Bildern die eingereicht werden und obendrein noch das Recht diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Da kann man seine Bilder auch gleich einer Agentur schenken und auf jedes Honorar zu verzichten.

Um noch einen draufzusetzen versucht man auch noch dem Fotografen den Schwarzen Peter zuzuschieben, wenn abgebildete Personen klagen sollten, was garnicht so unwahrscheinlich ist: Wer es ok findet, wenn ein Fotograf ein Bild, das ihn zeigt, bei einem Fotowettbewerb der Regierung von Unterfranken einreicht, der muß es noch lange nicht gut finden, wenn das plötzlich das neue Werbemotiv eines der „Medienpartner“ wird. Und das Nutzungsrecht das man sich hier ausbittet ist beileibe nicht auf die Medienpartner beschränkt, die sind nur als Beispiel genannt.

Und ja, richtig gelesen, der Veranstalter dessen Teilnahmebedingungen da oben zitiert sind ist die der Regierung von Unterfranken (in anderen Bundesländern heißt sowas Regierungspräsidium), die einen Fotowettbewerb zum Thema Wasser veranstaltet. Eigentlich eine grundsolide Instanz.

Um das ganze nochmal zu vedeutlichen,  nochmal als juristisches Fallbeispiel aus der Reihe “Die Verbrechen der ABC-Bande”:

Hobbyfotograf H fotografiert beim Kindergeburtstag von Nachbar N die Tochter T des Nachbarn, 4 Jahre alt, halbnackt beim Rumplantschen mit Gartenschlauch und Wasserbomben im Garten. H liest in der Folge von dem Fotwettbewerb einer Umweltschutzorganisation U und rechnet sich mit seinem Bild Siegchancen aus (alle Fotografen überschätzen sich). Also fragt H den N, ob es ok ist das Bild der T  beim Wettbewerb der U einzusenden. Der N hat da keine Bedenken, ist ja nur ein Fotowettbewerb, einer non Profit-Organisation. H reicht das Bild ein, ohne die Teilnahmebedingungen genauer zu lesen. Vielleicht denkt er sich noch, “Nutzung ohne Entgelt; egal ich bin ja Hobbyfotograf und hab auch so ein Einkommen.

Der Wettbewerb endet und der H gewinnt zu seiner eigenen großen Überraschung: nix.

Dummerweise findet der N 6 Monate nach dem Ende des Wettbewerbs das Bild seiner Tochter auf Plakatwänden, in Zeitungsanzeigen und Radiowerbespots (war ein Spaß) eines Sprudelbrausegetränkefabrikanten, der Firma S , die den Fotowettbewerb unterstützt hat, wieder. Das findet nun aber die Frau des N, die F,  nicht wirklich lustig und verlangt von F das zu stoppen (was er nicht kann; an diesem Punkt ist dann auch klar, daß er da nie wieder zum Kindergeburtstag eingeladen wird und er auch die ausgeliehene Heckenschere besser nicht abholen kommt). Nun klagt die F, mit dem N zusammen, als Erziehungsberechtigte der T gegen die S wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechte der T. Die Klage hat Erfolg, die Kampagne muß eingestampft werden und S muß 20.000 € Entschädigung zahlen. Nun will sich S das Geld für die eingestampfte Kampagne, 120.000€ plus die 20.000€ für die Entschädigung von der U zurückholen, weil die gesagt hatte, das Bild wäre kostenlos und frei von Rechten Dritter.

Und jetzt die spannende Frage: An wen wird sich die U nun ihrerseits wenden?

Genau! An den H, der ja mit dem Einsenden des Bildes auch zusicherte: “Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.”

Somit wird aus dem Hobbyfotografen H, der Dumme D. (Einer der seltenen Fälle wo sich bei juristischen Fallbeispielen der Buchstabe ändert. Sonst wird nichtmal aus dem Mordopfer M die Leiche L…)

Natürlich muß das alles nicht so kommen und ganz sicher hat man bei der Regierung von Unterfranken nur die Bedingungen von irgendeinem anderen Fotowettbewerb abgeschrieben und den Hausjuristen gefragt, ob das so ok ist und der hat gesagt: “Jawoll, da sind wir auf der sicheren Seite!”.  Aber der Fotograf, der da teilnimmt, ist eben nicht mehr irgendwie ansatzweise auf der sicheren Seite und man kann solche Teilnahmebedingungen auch so ausformulieren, daß beide Seiten auf der sicheren Seite sind.

Und der Respekt dem anderen gegenüber gebietet das eigentlich – so wie es eigentlich auch selbstverständlich sein sollte, nur bei Sachen mitzumachen wo man die Teilnahmebedingungen verstanden hat.

 

 

 

 





Urheberrecht für Fortgeschrittene und Abgehobene…

12 08 2009

netzpolitik.org hat einen Wettbewerb gestartet bei dem es darum ging einen Remix des aktuellen Schäuble Wahlplakates zu erstellen und dabei sind einige gelungene Sachen rausgekommen. Die Vorlage gab es auf der Seite der CDU mit folgenden Nutzungsbedingungen:

Die Bilder dürfen ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung über die CDU-Bundestagswahlkampagne 2009 genutzt werden. Die Nutzung ist bis zum 31.12.2009 honorarfrei. Danach tritt die Honorarpflicht zugunsten der jeweiligen Agentur/des jeweiligen Fotografen gemäß deren AGBs in Kraft. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Weitergabe an und Nutzung durch weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste ist nicht gestattet.

Wenn jemand die Bilder eines Photographen oder einer Photographin einfach so widerrechtlich benutzt, dann kann man was dagegen machen. Keine Frage!

ABER: Wenn man als Photographin einem Kunden (in diesem Fall der CDU) gestattet die eigenen Bilder bzw. Wahlkampfplakate die die Fotos nutzen als Handouts an andere Medien weiterzugeben oder zum Download anzubieten, dann sollte man damit rechnen, daß das Material auch benutzt wird. Und man muß damit rechnen, daß auch Medien die die CDU kritisieren dies tun werden. Dann mit einer Klage zu drohen und davon Abstand zu nehmen, sobald man merkt, warum das alles so nicht geht (und mandabei auch irgendwie unsympathisch rüberkommt), spricht Bände.

Ärgerlich ist der Vorgang, weil solche Auftritte die Position all jener Photographen schwächen die berechtigterweise versuchen Ihre Urheberrechte durchzusetzen, weil das Urheberrecht einmal mehr als Repressionswerkzeug gegen unliebsame Meinungen oder als Gelddruckmaschine erscheint.

Wenn der Photograph die Entscheidung über das “wer benutzt meine Bilder” aus der Hand (und dem Wirkungsbereich der eigenen AGB) gibt, indem er einem Dritten das Recht zur Weitergabe der Bilder einräumt, dann hat er da auch kaum noch was zu sagen. So einfach ist das. Und das ist ja auch einer der Gründe, warum man für solche Sachen deutlich mehr Geld bekommt als für ein einfaches Nutzungsrecht, weil eben diese weiteren Nutzungen damit auch abgegolten werden.

Die Vorstellung der Photographin von der Welt ist bizarr: Wenn sich Politiker bei einem Pressetermin aus Anlaß des Klebens der ersten Wahlplakate vor den Plakaten fotografieren lassen, dann verklagt die Photographin des Politiker Portraits auf dem Wahlplakat alle Photographen die auf dem Termin Bilder machen? Denn nicht zuletzt, geht es hier ja nicht wirklich nur um das Photo, sondern um ein Wahlplakat, daß unter Benutzung des Photos entstanden ist. Da stellt sich die Frage ob es sich nicht schon um ein eigenständiges Werk handelt.

Für diese Annahme spricht ja nicht zuletzt der Umstand, daß die satirische Verfremdung nicht  am Photo passiert, sondern der Text des Wahlplakates und damit die Arbeit der Werbeagentur und nicht das Werk der Photographin verfremdet wird.

Und: wenn ich ein Bild für einen Buchtitel liefere, kann ich auch nicht amazon abkassieren, wenn die um das Buch zu verkaufen ein Bild vom Buch und damit auch das Photo zeigen.

Und selbst, wenn die Parodien der Wahlplakate beleidigend und diffamierend wären wie die Photographin behauptet (sie sieht das ja eher so, daß ihre Bilder beleidigt und diffamiert werden), dann hätten nur die Beleidigten zu klagen und nicht die Photographin. Photos können aber niemanden verklagen und Wolfgang Schäuble nimmt, bei allem was man an seiner Arbeit kritisieren kann, solche Sachen erfreulich sportlich statt zu versuchen Kritiker per Beleidigungsklagen und ähnlichem einzuschüchtern. Nicht zuletzt ist Schäuble offenkundig klug genug sich nicht als jemand zu exponieren, der andere Meinungen unterdrücken will. Etwas das im Internetzeitalter nicht nur schlecht ankommt, sondern nahezu immer nach hinten los geht.

Selbst, wenn man der Photographin hier die altruistische Absicht unterstellt, zur Ehrenrettung ihres Kunden (CDU) zu handeln, so schadet sie der CDU doch eher, denn im Netz und in den Medien kommt die ganze Aktion garnicht gut an. Somit erweißt sie ihrem Kunden gerade einen Bärendienst, daß das abgesprochen ist und die CDU sie vorgeschickt hat ist kaum vorstellbar.

Nochmal die beiden sehr lesenswerten Texte  bei lawblog.de:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/schnell-zuruckpfeifen

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/fotografin-will-nicht-klagen/








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