Nicht wirklich was zu gewinnen

11 11 2009

Fotowettbewerbe sind Veranstaltungen, wo man mit wenig Aufwand etwas gewinnen oder sogar schlagartig berühmt werden kann. Wenn solche Wettbewerbe dann noch keine Teilnahmegebühren erheben und die Teilnahme möglich ist, indem man einfach die Bilder per Internet übermitteln kann, dann erscheinen sie schnell als eine Art Freilos, das man risikolos mitnehmen kann.

Wenn das Kleingedruckte nicht wäre. Denn auch Fotowettbewerbe haben Regeln und wer an so etwas teilnimmt ohne die Regeln gelesen zu haben, kann dabei böse auf die Nase fallen.

Natürlich braucht ein Photowettbewerb Regeln und der Veranstalter hat gute Grund sich dagegen abzusichern, daß er haftbar ist, wenn Teilnehmer fremde Bilder einreichen oder plötzlich einer Veröffentlichung widersprochen wird und man den Katalog zur Auststellunsgeröffnung einstampfen kann. Und daß man die Möglichkeit ausschließt, daß nach dem Wettbewerb vor Gericht geklärt werden muß, ob die Jury wirklich das beste Bild ausgewählt hat, weil jemand der nicht gewonnen hat geklagt hat, weil er das alles ein wenig anders sieht, ist auch verständlich. Und, daß man sich für sich selbst und die Sponsoren das Recht ausbittet die Bilder im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb nutzen zu können ist auch ok.

Wenn aber ein Wettbewerb unter folgenden Bedingungen stattfindet:

Ich gewährleiste ausdrücklich, dass mir das Urheberrecht an jedem eingereichten Bild zusteht und dass dieses frei von Ansprüchen und Rechten Dritter ist. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteile ich der Regierung von Unterfranken die ausdrückliche und unwiderrufliche, unentgeltliche Genehmigung, die von mir persönlich gemachte Aufnahme in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen und zu verwerten. Dieses Recht kann auf Dritte (z.B. Medienpartner) übertragen werden. Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.,

dann ist das was anderes.

Hier greift sich der Veranstalter alle Nutzungsrechte an allen Bildern die eingereicht werden und obendrein noch das Recht diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Da kann man seine Bilder auch gleich einer Agentur schenken und auf jedes Honorar zu verzichten.

Um noch einen draufzusetzen versucht man auch noch dem Fotografen den Schwarzen Peter zuzuschieben, wenn abgebildete Personen klagen sollten, was garnicht so unwahrscheinlich ist: Wer es ok findet, wenn ein Fotograf ein Bild, das ihn zeigt, bei einem Fotowettbewerb der Regierung von Unterfranken einreicht, der muß es noch lange nicht gut finden, wenn das plötzlich das neue Werbemotiv eines der „Medienpartner“ wird. Und das Nutzungsrecht das man sich hier ausbittet ist beileibe nicht auf die Medienpartner beschränkt, die sind nur als Beispiel genannt.

Und ja, richtig gelesen, der Veranstalter dessen Teilnahmebedingungen da oben zitiert sind ist die der Regierung von Unterfranken (in anderen Bundesländern heißt sowas Regierungspräsidium), die einen Fotowettbewerb zum Thema Wasser veranstaltet. Eigentlich eine grundsolide Instanz.

Um das ganze nochmal zu vedeutlichen,  nochmal als juristisches Fallbeispiel aus der Reihe „Die Verbrechen der ABC-Bande“:

Hobbyfotograf H fotografiert beim Kindergeburtstag von Nachbar N die Tochter T des Nachbarn, 4 Jahre alt, halbnackt beim Rumplantschen mit Gartenschlauch und Wasserbomben im Garten. H liest in der Folge von dem Fotwettbewerb einer Umweltschutzorganisation U und rechnet sich mit seinem Bild Siegchancen aus (alle Fotografen überschätzen sich). Also fragt H den N, ob es ok ist das Bild der T  beim Wettbewerb der U einzusenden. Der N hat da keine Bedenken, ist ja nur ein Fotowettbewerb, einer non Profit-Organisation. H reicht das Bild ein, ohne die Teilnahmebedingungen genauer zu lesen. Vielleicht denkt er sich noch, „Nutzung ohne Entgelt; egal ich bin ja Hobbyfotograf und hab auch so ein Einkommen.

Der Wettbewerb endet und der H gewinnt zu seiner eigenen großen Überraschung: nix.

Dummerweise findet der N 6 Monate nach dem Ende des Wettbewerbs das Bild seiner Tochter auf Plakatwänden, in Zeitungsanzeigen und Radiowerbespots (war ein Spaß) eines Sprudelbrausegetränkefabrikanten, der Firma S , die den Fotowettbewerb unterstützt hat, wieder. Das findet nun aber die Frau des N, die F,  nicht wirklich lustig und verlangt von F das zu stoppen (was er nicht kann; an diesem Punkt ist dann auch klar, daß er da nie wieder zum Kindergeburtstag eingeladen wird und er auch die ausgeliehene Heckenschere besser nicht abholen kommt). Nun klagt die F, mit dem N zusammen, als Erziehungsberechtigte der T gegen die S wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechte der T. Die Klage hat Erfolg, die Kampagne muß eingestampft werden und S muß 20.000 € Entschädigung zahlen. Nun will sich S das Geld für die eingestampfte Kampagne, 120.000€ plus die 20.000€ für die Entschädigung von der U zurückholen, weil die gesagt hatte, das Bild wäre kostenlos und frei von Rechten Dritter.

Und jetzt die spannende Frage: An wen wird sich die U nun ihrerseits wenden?

Genau! An den H, der ja mit dem Einsenden des Bildes auch zusicherte: „Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.“

Somit wird aus dem Hobbyfotografen H, der Dumme D. (Einer der seltenen Fälle wo sich bei juristischen Fallbeispielen der Buchstabe ändert. Sonst wird nichtmal aus dem Mordopfer M die Leiche L…)

Natürlich muß das alles nicht so kommen und ganz sicher hat man bei der Regierung von Unterfranken nur die Bedingungen von irgendeinem anderen Fotowettbewerb abgeschrieben und den Hausjuristen gefragt, ob das so ok ist und der hat gesagt: „Jawoll, da sind wir auf der sicheren Seite!“.  Aber der Fotograf, der da teilnimmt, ist eben nicht mehr irgendwie ansatzweise auf der sicheren Seite und man kann solche Teilnahmebedingungen auch so ausformulieren, daß beide Seiten auf der sicheren Seite sind.

Und der Respekt dem anderen gegenüber gebietet das eigentlich – so wie es eigentlich auch selbstverständlich sein sollte, nur bei Sachen mitzumachen wo man die Teilnahmebedingungen verstanden hat.

 

 

 

 





Was man nicht auf seine Website schreiben sollte…

8 09 2009

Für einen Photographen ist eine Website die perfekte Möglichkeit potentiellen Kunden die eigenen Arbeiten zu präsentieren. Das macht man am besten mit seinen Photos. Aber natürlich ist auf einer Website auch jede Menge Platz für Texte und es gibt ja auch einiges was man da sinnvollerweise aufschreiben könnte und was für einen potentiellen Kunden eine wertvolle Information wäre. Das sind so Dinge wie Kontaktdaten, der eigene Wohnort, die Arbeitsfelder, die eigenen AGB, Hinweise zum Copyright, die Sprachen die man so spricht, ein paar biographische Daten…

Doch viele Photographen schreiben auf ihren Websites Zeug nieder, das man bestenfalls als ungeschickt oder sonderbar, in Verbindung mit den dort gezeigten Bildern in vielen Fällen auch irgendwo zwischen Lächerlichkeit und völligem Realitätsverlust einstufen kann. Wenn man schlecht photographiert, dann reißen das auch 1000 Zeilen feinste Marketing-Prosa nicht raus, wenn man aber ganz gut photographiert und Unfug schreibt, dann schadet man sich damit. Wer schlecht photographiert und das mit sonderbaren Texten garniert…naja, was soll man da groß sagen.

Zuerst sollte man sich überlegen, was man will. Wenn man dem Kunden zeigen will, daß man Berufsphotograph ist, dann sollte man darauf verzichten seine Dienste auch gleich noch als Webdesigner, Layouter, Lieferant für Visitenkarten und Fachbetrieb für Kanalreinigung anzubieten:

  • Erstellung und Wartung von Online-Auftritten
  • Programmierung von Websites
  • Einrichtung von Servern,Domains,CMS und Bloggsoftware
  • Beratung in technischen und programmtechnischen Fragen
  • Erstellung von Printwerbung
  • Konzeption, Erstellung und Druck
  • Fotografie zu Werbezwecken

Wenn der Photograph auch all das macht statt es einer Fachkraft zu überlassen, warum sollte dann nicht irgendwer sonst anstelle des Photographen genauso gut photographieren können?

Wer sich schon die Mühe macht, so zu tun, als würde er 50 Wochen im Jahr für National Geographic durch die Welt fliegen oder in Splitterschutzweste und Kevlarhelm (Kevlar kommt später nochmal) Kriege „covern“ und dabei ein Schweinegeld verdienen, sollte die Illusion nicht selbst dadurch zerstören, daß er auf seiner Website anbietet für 20 Euro zu mir nachhause zu kommen und Paßbilder von mir zu machen. Wenn er es trotzdem macht, dann will ich aber, daß er die Splitterschutzweste und den Kevlarhelm trägt, wenn er kommt.

Universalspezialisten

Auf seiner Website zu sagen, in welchen Teilen des weiten Feldes Photographie man bevorzugt  tätig ist ist für den Kunden nur dann von Wert, wenn man sich nicht von der Angst treiben läßt irgendeinen Auftrag verlieren zu können. Das Internet ist voll von Photographenwebsites deren Inhaber für sich in Anspruch nehmen sich auf mindestens 8 der folgenden Bereiche spezialisiert zu haben:

Presse, Reportage, Hochzeit, Akt, Schwangerschaft, Portraits, Events, Sport, Beauty, Editorial, People, Konzertphotographie, Kultur, Theater, Haustierphotographie…

Beleg für diese Spezialisierung sind dann in vielen Fällen Galerien bei denen man auf den ersten Blick sieht, daß die Spezialisierung eigentlich nur darin besteht, daß man mal jeweils ein Konzert, Theaterstück, Sportereignis etc. mehr schlecht als recht fotografiert hat.

Das man, wenn man den Begriff „fotojournalist“ auch noch in der eigenen URL unterbringt, auf seiner Seite vielleicht was anderes anbieten sollte als Paßbilder, Dankkarten und Familienfotos, sollte eigentlich selbsterklärend sein.

Ebenfalls sehr beliebt sind  lange Listen und Elaborate zur Ausrüstung die der Photograph benutzt. Da könnte man natürlich sagen, daß es für einen Kunden schon eine wichtige Information ist, ob der Photograph digital arbeiten kann und z.B. in der Lage ist aktuell Bilder zu schicken. Aber solche Informationen findet man auf Photographenwebsites selten. Stattdessen weiß der Kunde nach einem Blick auf die Website des Photographen, welchen Monitor der zuhause stehen hat, in welchem Koffer er seine Kamera transportiert und mit welcher Datenrate der Speicherkartenleser arbeitet. Ein Beispiel aus der Praxis:

Mit dieser Fotoausrüstung arbeite ich:

Kamera: Nikon D3
Diese Fotokamera ist mit einem Bildsensor im FX-Format (23,9 x 36 Millimeter) und einem Empfindlichkeitsbereich von ISO 200 bis 6400 ausgestattet. Sie ist perfekt auf mich zugeschnitten, da ich bisweilen unter extremen (Licht-)Bedingungen arbeite (Luftbild- und Eventfotografie etc.). Ihr Verschluss aus einem Kevlar-/Kohlefaser-Verbundmaterial und die „EXPEED-Bildverarbeitungs-Engine“ ermöglichen mir Serienaufnahmen mit neun bis elf Bildern pro Sekunde.

Mich hat noch nie (wirklich niemals) ein Kunde gefragt, welche Kamera ich benutze oder ob meine Kameras Verschlüsse aus Kevlar-/Kohlefaserverbundmaterialien haben. Kein Kunde sucht „einen Photographen mit einem Nikon 14-24er“.

Schlimm ist es auch, wenn Anspruch und Wirklichkeit so weit aueinander klaffen, daß selbst völlige Laien bestenfalls den Kopf schütteln. Wer behauptet als Photograph hauptberuflich journalistisch zu arbeiten, dabei aber betont, daß es ihm seine Ausrüstung sogar erlauben würde außerhalb der eigenen vier Wände zu arbeiten und in Blockschrift darauf hinweist, daß ein „PRESSEAUSWEIS VORHANDEN“ sei, macht sich lächerlich. Gleiches gilt für Formulierungen wie „flexibel und mobil durch eigenen PKW„.

Wer auf seiner Website eine Galerie für den Arbeitsbereich „Presse“ hat und da im Text verspricht,

Als „Lichtbildner des Zeitgeschehens“ produziere ich für Sie sowohl tagesaktuelle Bilder als auch Reportage-Fotografien von Personen und Ereignissen. Mein Anspruch ist es dabei, den Bildern bereits vor ihrer Entstehung eine bedeutsame Aussagekraft zu verleihen.

der sollte dann aber auch mehr zeigen können als 10 schlecht photographierte Bilder von einem Termin mit irgendeinem Lokalpolitiker. Mal abgesehen davon daß mir mal jemand erklären müßte, wie man Bildern bereits vor der Entstehung eine bedeutsame Aussagekraft verleiht.

Ebenfalls eine oft eher unterhaltsame Rubrik ist die Referenzen-Seite oder Biographie-Seite. Jedenfalls wenn da mit allem gewuchert wird, was man so zur Verfügung hat oder haben glaubt.

Doof nur, wenn man da Kundenreferenzen angibt bei denen dann auf der Website keine Bilder des Photographen zu finden sind sondern wo für alle Bilder andere Photographen angegeben sind oder wo auf der Seite genau Null Bilder sind.

Sehr beliebt ist es auch darauf hinzuweisen, wo man überall Mitglied ist: CPS, NPS, DGPh, freelens, DJU, DJV, ADAC, AOK, ADC, ADG, VG Bild-Kunst etc… Fast könnte man meinen, daß die Mitgliedschaften da verliehen werden und nicht durch den Kauf einer bestimmten Anzahl Kameras/Objektive oder simple Beitragszahlung erworben werden können.






Urheberrecht für Fortgeschrittene und Abgehobene…

12 08 2009

netzpolitik.org hat einen Wettbewerb gestartet bei dem es darum ging einen Remix des aktuellen Schäuble Wahlplakates zu erstellen und dabei sind einige gelungene Sachen rausgekommen. Die Vorlage gab es auf der Seite der CDU mit folgenden Nutzungsbedingungen:

Die Bilder dürfen ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung über die CDU-Bundestagswahlkampagne 2009 genutzt werden. Die Nutzung ist bis zum 31.12.2009 honorarfrei. Danach tritt die Honorarpflicht zugunsten der jeweiligen Agentur/des jeweiligen Fotografen gemäß deren AGBs in Kraft. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Die Weitergabe an und Nutzung durch weiterverbreitende Agenturen und Pressedienste ist nicht gestattet.

Wenn jemand die Bilder eines Photographen oder einer Photographin einfach so widerrechtlich benutzt, dann kann man was dagegen machen. Keine Frage!

ABER: Wenn man als Photographin einem Kunden (in diesem Fall der CDU) gestattet die eigenen Bilder bzw. Wahlkampfplakate die die Fotos nutzen als Handouts an andere Medien weiterzugeben oder zum Download anzubieten, dann sollte man damit rechnen, daß das Material auch benutzt wird. Und man muß damit rechnen, daß auch Medien die die CDU kritisieren dies tun werden. Dann mit einer Klage zu drohen und davon Abstand zu nehmen, sobald man merkt, warum das alles so nicht geht (und mandabei auch irgendwie unsympathisch rüberkommt), spricht Bände.

Ärgerlich ist der Vorgang, weil solche Auftritte die Position all jener Photographen schwächen die berechtigterweise versuchen Ihre Urheberrechte durchzusetzen, weil das Urheberrecht einmal mehr als Repressionswerkzeug gegen unliebsame Meinungen oder als Gelddruckmaschine erscheint.

Wenn der Photograph die Entscheidung über das „wer benutzt meine Bilder“ aus der Hand (und dem Wirkungsbereich der eigenen AGB) gibt, indem er einem Dritten das Recht zur Weitergabe der Bilder einräumt, dann hat er da auch kaum noch was zu sagen. So einfach ist das. Und das ist ja auch einer der Gründe, warum man für solche Sachen deutlich mehr Geld bekommt als für ein einfaches Nutzungsrecht, weil eben diese weiteren Nutzungen damit auch abgegolten werden.

Die Vorstellung der Photographin von der Welt ist bizarr: Wenn sich Politiker bei einem Pressetermin aus Anlaß des Klebens der ersten Wahlplakate vor den Plakaten fotografieren lassen, dann verklagt die Photographin des Politiker Portraits auf dem Wahlplakat alle Photographen die auf dem Termin Bilder machen? Denn nicht zuletzt, geht es hier ja nicht wirklich nur um das Photo, sondern um ein Wahlplakat, daß unter Benutzung des Photos entstanden ist. Da stellt sich die Frage ob es sich nicht schon um ein eigenständiges Werk handelt.

Für diese Annahme spricht ja nicht zuletzt der Umstand, daß die satirische Verfremdung nicht  am Photo passiert, sondern der Text des Wahlplakates und damit die Arbeit der Werbeagentur und nicht das Werk der Photographin verfremdet wird.

Und: wenn ich ein Bild für einen Buchtitel liefere, kann ich auch nicht amazon abkassieren, wenn die um das Buch zu verkaufen ein Bild vom Buch und damit auch das Photo zeigen.

Und selbst, wenn die Parodien der Wahlplakate beleidigend und diffamierend wären wie die Photographin behauptet (sie sieht das ja eher so, daß ihre Bilder beleidigt und diffamiert werden), dann hätten nur die Beleidigten zu klagen und nicht die Photographin. Photos können aber niemanden verklagen und Wolfgang Schäuble nimmt, bei allem was man an seiner Arbeit kritisieren kann, solche Sachen erfreulich sportlich statt zu versuchen Kritiker per Beleidigungsklagen und ähnlichem einzuschüchtern. Nicht zuletzt ist Schäuble offenkundig klug genug sich nicht als jemand zu exponieren, der andere Meinungen unterdrücken will. Etwas das im Internetzeitalter nicht nur schlecht ankommt, sondern nahezu immer nach hinten los geht.

Selbst, wenn man der Photographin hier die altruistische Absicht unterstellt, zur Ehrenrettung ihres Kunden (CDU) zu handeln, so schadet sie der CDU doch eher, denn im Netz und in den Medien kommt die ganze Aktion garnicht gut an. Somit erweißt sie ihrem Kunden gerade einen Bärendienst, daß das abgesprochen ist und die CDU sie vorgeschickt hat ist kaum vorstellbar.

Nochmal die beiden sehr lesenswerten Texte  bei lawblog.de:

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/schnell-zuruckpfeifen

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/12/fotografin-will-nicht-klagen/





Der Spiegel und die Spiegelreflex

4 07 2009

Bild 12

Es ist ja nicht das erste mal, daß ich Artikel bei Spiegel Online zum Thema Photographie enttäuschen finde. Vielleicht ist es keine wirklich gute Idee gewesen, daß man bei Spiegel-Online Phototechnik in die Sparte „Netzwelt“ gepackt hat. Scheinbar hat man da völlig ausgeblendet, daß Photographie schon lange vor der Digitalkamera angefangen hat.

Natürlich ist eine Sucherkamera, die nichtmal einen fest eingebauten Sucher hat, sondern Aufstecksucher nutzt (und sowas ist erstmal nur für eines der angebotenen Objektive erhältlich) wie die Olympus E-P1 (ja, der Rest der Welt schreibt die Bezeichnung der Kamera anders als Spiegel-Online) keine Spiegelflexkamera ohne Spiegel, sondern eher eine Sucherkamera ohne Sucher. Aber das Prinzip Sucherkamera scheint dem Autor des Artikels eher Fremd zu sein. Spiegelreflexsucher o Muerte! oder garnichts:

„Dass der EP-1 der optische Sucher fehlt, liegt bei einer Kamera ohne Spiegel-Apparat in der Natur der Sache – wer das Gehäuse schrumpft, muss ja etwas weglassen.“

Und natürlich gab es schon vor langer Zeit ein noch kleineres Kamerasystem mit Wechselobjektiven und das war sogar eine richtige Spiegelreflex; die Pentax 110.

pentax110

Und man kann auch davon ausgehen, daß man sich bei Olympus nicht weil man in der Marketingsabteilung ein Problem mit dieser Kamera hat zum Werbeslogan „Not a compact. Not an SLR. It’s a PEN.“ gegriffen hat, sondern schlicht weil Olympus PEN mal eine Familie von Halbformatkameras (72 Bilder auf einen Film, Negative halb so groß wie KB auf normalem KB Film) war und die E-P1 einen Sensor in der Negativgröße der PEN Kameras hat. Und auch die PEN F hatte schon Wechselobjektive.

Also ist auch die Frage, warum sowas nie einer gebaut hat fragwürdig, denn all die Fotografen die sich sowas gewünscht haben (und ich bin ja einer davon) wollten wieder sowas haben. Denn bevor die Kameras digital wurden gab es es hauptsächlich und wenn man nicht gerade James Bond und damit Minoxnutzer war Kompaktkameras mit großen Bildsensoren, die Olympus PEN war da sogar eher eine Ausnahme, weil sie nur 50% der Negativfläche der anderen Kleinbildfilm (die Negative im Standardformat 24×36mm belichteten) nutzenden Kompaktkameras hatte. Bei einer Kamera wie der E-P1 geht es also weniger um Innovation, als um die Rückkehr vom Irrweg der kleinen, billigeren Chips in kompakten Digitalkameras.

Aber weiter im Spiegelartikel: Man muß sich schon entscheiden, ob die E-P1 jetzt kompakter als eine Mirco Four Thirds Kamera ist oder es sich bei der E-P1 um eine Micro Four Thirds Kamera handelt.

„Aber im Vergleich zu einer Spiegelreflexkamera oder auch einer Micro Four Thirds wie der Lumix G1 wirkt die EP-1 angenehmen leicht und klein. (…) Und da zeigt sich sehr deutlich der Vorteil des Kamerasystems Micro Four Thirds, nach dem die EP-1 gebaut ist.“

Ein Vergleichstest zur Bildqualität macht bei einer Kamera wie der E-P1 natürlich Sinn, denn die Bildqualität ist ja der Grund diese Kamera so anders zu konstruieren als z.B. eine Canon G10 oder Panasonic Lumix LX-3:

„anspruchsvolle Kompaktknipsen wie die Canon G10 (siehe Fotostrecke oben) ersetzt die EP-1 locker.“

Dummerweise präsentiert Spiegel Online in der genannten Bildstrecke mitnichten einen Vergleich zwischen der E-P1 und der G10 sondern einen zwischen Canon G10 oder Panasonic Lumix LX-3. Da kann man sich der Leser dann natürlich nicht wirklich ein Bild von der Leistung der E-P1 machen.

Wer sich wirklich über die E-P1 und andere Kameras informieren will, der ist bei dpreview.com besser aufgeboben.





Omas Fernseher. Das Maß aller Dinge!?

18 03 2009

fishbreit002

Fotos haben ein Seitenverhältnis von 2:3 oder breiter. Punkt!
Oder sie sind Quadratisch.

fish6zu6001

Oder sie haben ein 6cm breites Negativ und eine beliebige Länge; maximal so lang wie ein Rollfilm eben lang ist.  Über alles andere kann man reden. Jedenfalls solange es nicht 4:3 ist.

Wer auf das schmale Brett gekommen ist Digitalkameras zu bauen die ein Bildseitenverhältnis von 4:3 liefern ist mir ein Rätsel. In der Fotografie ist 4:3 unüblich und die meisten digitalen Spiegelreflexkameras arbeiten im klassischen 3:2 Kleinbildformat.  Man kann das natürlich historisch mit irgendwelchen alten Videokameras Röhrenfernsehern und Röhrenmonitoren erklären, aber Fernseher und Monitore haben 4:3 längst überwunden. Andere halten 4:3 für den idealen Kompromiß zwischen 6×6 und Kleinbild. Dass ein Kompromiß vor allem dann ideal ist, wenn keiner der Beteiligten damit glücklich ist, ist hinlänglich bekannt.

Die Probleme mit 4:3 gehen schon los sobald man so eine Datei in die wirkliche Welt bringen will, denn da sind Fotos eher 2:3, das geht beim 10×15er Abzug los und beim Versuch ein 4:3 Bild auf 20 x 30 cm zu bringen geht der Ärger erst richtig los.

Dummerweise haben aber die meisten kleinen Digitalkameras, sowie FourThird und MicroFourThird, nun aber einen 4:3 Sensor und das ist wohl wirklich der Verwandschaft mit den Videokameras geschuldet, denn Video gibt es in 4:3 und 16:9. Was nun aber z.B. bei Canons Kompaktkameras intelligent dran ist im Fotomodus oben und unten Auflösung zu verlieren statt im Videomodus (der ja nicht die volle Auflösung nutzt) rechts und links was abzuschneiden bleibt für mich ein Rätsel.
 Und damit sind wir schon beim Hauptproblem, dem Beschnitt auf dem Weg zurück zu 3:2, der kostet nämlich 25% in der Höhe. Da die meisten Kameras nicht einfach umschaltbar sind (was ja technisch wieder kein Problem wäre) passiert es schnell, daß man beim Arbeiten mit den Kameras nicht daran denkt und es dann schwer wird da Bild zu beschneiden ohne es zu zerstören. Mal ein Beispiel:

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Das Bild hier funktioniert ohne Probleme in 4:3 (oben) und auch in 3:2 (unten).

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Was aber nicht so richtig gut funktioniert ist, aus dem 4:3 ein 3:2 zu machen, weil man dann entweder die Hände oder die Köpfe unten opfern muß.

fish3zu2001

Warum man es nicht ermöglicht da verschiedene Formate an den Kameras einstellen zu können, statt sich nur mit irgendwelchen Hilfslinien zu behelfen, ist mir schleierhaft. Schließlich gibt es Kameras wie die LX-3 die das können und viele 4:3 Canons bieten eine 3:2 Datei an, leider nur in reduzierter, auf 10×15er Prints zugeschnittener, Auflösung. Warum man Kameras 4:3 und 16:9 anbieten, die aber das klassische 3:2 des Kleinbildformates nicht können ist irgendwie sonderbar.

Die Ära der 4:3 Videokameras, Computermonitore und Fernseher ist vorbei. Die Ära der 4:3 Prints hat nie begonnen. Es wäre an der Zeit das Kleinbild-Seitenverhältnis auch bei den Kompaktkameras wieder einzuführen.





Wie man sich selbst entzaubert

28 02 2009

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Annie Leibovitz ist sicher eine tolle Photographin und als ich auf photoshopdisasters (übrigens eine Spitzen-Website!) das Bild oben gesehen habe, da hab ich mir gedacht „Naja, kann ja schonmal vorkommen, daß man zwei Leute nicht zusammen vor die Kamera bekommt und daß das dann irgendwer zusammenbaut, der es irgendwie nicht so richtig drauf hat und daß dem dann noch ein dummer Fehler mit dem Sakko unterläuft.“

 

Dummerweise gibt es da dann aber noch einen Link zu einem Making-Of-Video von Vanity Fair, für die Leibovitz Mendes und Winslet fotografiert hat. Und da sieht man dann Leibovitz plus Assis, Mendez und Winselt zusammen beim Shooting. Und Mendes hat das Sakko noch an.

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Jedem, der mal ein Doppelportrait (oder etwas mit noch mehr Leuten drauf) gemacht hat, wird es so gegangen sein, daß auf dem einen oder anderen Bild der eine von Beiden einfach toll kuckt, daß man bei einem Einzelportrait sagen würde „Das ist das Bild!“ und der andere hat dummerweise die Augen zu hat oder sieht aus wie gerade vom Bus überfahren. Dann kann man sich mit den Bildern auf denen beide gut schauen zufrieden geben oder man kann anfangen zu basteln. Perfektionismus ist das eine, Aufrichtigkeit das andere. Klar, was Leibovitz macht ist kein Journalismus und im Bereich der Portraist von Stars und Sternchen wird an allen Enden „gephotoshoppt“. Wenn man aber schlampt, dann fällt das auf und alle Welt lacht über  den Photographen und den Kunden. Das macht den Kunden sicher nicht glücklich.

Aber immerhin zeigt es, daß auch die Großen nur mit Wasser kochen und daß ihnen manchmal sogar das anbrennt.





Was ist Visionär?

21 02 2009

Es ist ja prinzipiell nichts dagegen zu sagen, wenn eine Agentur wie VII, sich eine Art Fanclub-Community zulegt wie sie das jetzt mit VII Visionaires getan haben. Über den Sinn und Zweck solcher Communities mag man streiten, aber daß man scheinbar die $25 monatlich gespart hat, die der Provider dafür haben will, daß das Ding werbefrei oder mit eigener Kontrolle über die Werbeinhalte läuft, das ist schon befremdlich und sicher keine gute Entscheidung. Und so finden sich da jetzt Google Ads für so seriöse Dinge wie völlig nutzlose Presseausweise.


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Man kann natürlich sagen, daß, wer sich einen Presseausweis für $200 bestellt, bei dem schon die Anbieter Website irgendwie deutlich macht, daß das Ding nicht viel wert ist, selbst schuld ist. Aber ich hätte ein schlechtes Gewissen dabei, solche Werbung auf einer Website zu haben die auch Unmengen junger Photographen anzieht.

 

Und dass man da auch gleich eine nette Ehefrau aus Lateinamerika bestellen kann, paßt irgendwie garnicht mehr so recht zu einem Bild vom sozial engagierten Journalismus, wie ihn viel mit James Nachtwey und anderen VII Photographen verbinden.

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Unter Tage: Könner die noch mehr weiter können wollen (Von Grubenlampen und Blitzgeräten Teil2)

27 12 2008

blitzHeute gibt es bei Spiegel-Online einen Beitrag mit dem Titel “Wie man den Blitz gekonnt einsetzt“. 

Für den Artikel hat man einen Profi-Fotografen bemüht: Michael Hennemann, der auch  Autor des Buches Digitale Fotografie – Der Meisterkurs: Für Könner, die noch weiter wollen (Leseprobe hier) ist, und der auch ein Buch mit dem Titel „ Landschaftsfotografie – Der Meisterkurs: für Könner, die mehr können wollen “ zu verantworten hat.

Michael Hennemann macht sicher schöne Kanuwanderfotos (und dafür daß ich die altbacken und langweilig finde kann er nicht), aber das, was er auf seiner Website so zeigt legt nicht den Eindruck nahe, daß die Arbeit mit Blitzen zu seinen Spezialgebieten zählt. Der Spiegel-Online Artikel und auch die Leseprobe aus seinem Buch sind in der Folge leider nicht mehr als das, was seit Jahrzehnten in fast allen Büchern passiert die einem versprechen, daß man mit Ihnen photographieren lernen würde. 

Ein Beispiel aus dem Spiegel-Online-Artikel:

 

Für den richtigen Einsatz des Blitzgerätes und für optimale Belichtungen bei der Fotografie mit Blitz ist es daher wichtig, sich klarzumachen, wie sich bestimmte Einstellungen auf das Foto auswirken:

* Die Wahl der Blende beeinflusst sowohl das Blitz- als auch das Umgebungslicht in gleichem Maße.

* Die Verschlusszeit dagegen ist immer länger als die extrem kurze Leuchtdauer des Blitzlichts und hat daher nur eine Auswirkung auf den Anteil des Umgebungslichts in der Gesamtbelichtung, der Anteil des Blitzlichts dagegen wird nicht beeinflusst.

* Die einzige Möglichkeit, um den Anteil des Blitzlichts innerhalb der gesamten Lichtmenge des Fotos zu verändern, besteht in einer Reduzierung der Blitzleistung.

Das scheint auf den ersten Blick alles zu stimmen, oder? Tut es aber nicht, eigentlich zeigt es nur, daß er es entweder selbst nicht wirklich verstanden hat oder er es nicht erklären kann.  Die Wahl der Blende beeinflußt das Blitz- und das Unmgebungslicht nur dann in gleichem Maße, wenn der Blitz voll manuell betrieben wird! Und genau das empfiehlt Hennemann nur in einem Ausnahmefall, nämlich bei Aufnahmen bei denen der Blitz mehrfach während einer Langzeitbelichtung gezündet wird. Steuert die Kamera das Blitzgerät per TTL (die von ihm empfohlene Methode), dann gleicht sie die veränderte Blende über eine Anpassung der Blitzleistung aus, das Raumlicht kann sie jedoch nicht ebenfalls anpassen. In der Folge kommt es zu einem ganz anderen Verhältnis von Umgebungs- zu Blitzlicht und eine Veränderung der Blende wirkt nicht in gleichem Maße auf beide Lichtarten. 

Auch in Sachen Prozentrechnung hapert es. Das Ganze sind immer 100%. Wenn ich bei einer 50%/50% Mischung von zwei Komponenten, von einer Komponente die Hälfte wegnehme, dann steigt der Anteil der anderen Komponente von 50% auf 66%. Der Anteil ist immer relativ zur Gesamtmenge und die Gesamtmenge ändert sich bei jeder Änderung des Anteils einer beliebigen Komponente. Also kann man den Anteil der Blitzleistung auch verändern, indem man den Anteil des Umgebungslichtes erhöht oder reduziert. Und natürlich läßt sich der Anteil des Blitzlichtes nicht nur durch eine Reduzierung der Blitzleistung, sondern auch durch eine Steigerung der Blitzleistung verändern.

Wenn man durch Erhöhen oder Vermindern einer Komponente das Verhältnis ändert, darf man aber nicht vergessen, daß man damit auch die die Gesamtmenge geändert hat. Stellen wir uns mal ein Motiv vor, das durch zwei Glühbirnen und zwei Blitzgeräte (mit fester Leistung, die beide auf 50% stehen) perfekt ausgeleuchtet wird. Macht man jetzt eine Glühbirne aus müßte man eines der Blitzgeräte auf 100% drehen, um wieder die selbe Menge Licht zu haben. Oder man müßte die Belichtungszeit/Blende der Kamera dementsprechend anpassen.

Das sind aber alles Sachen die in Hennemanns Artikel überhaupt nicht stattfinden. Dass man alles was mit blitzen zu tun hat und vor allem alle Aspekte die das Zusammenspiel von Umgebungs- und Blitzlicht und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten betreffen durchaus sinnvoll erklären kann beweist David Hobby auf strobist.com zum Beispiel hier und hier.

Und auch die Leseprobe aus dem Buch Digitale Fotografie – Der Meisterkurs: Für Könner, die noch weiter wollen“ läßt befürchten,  daß es da nur um ein weiteres der belanglosen Lehrbüchern zum Thema Photographie handelt. 

Warum ich solche Bücher nicht mag und wünschte ich hätte nie eines davon gelesen, erkläre ich demnächst mal. Bis dahin ein Zitat aus dem besten Buch zum Thema Photographie das ich bisher gefunden habe:

Learn from the best; the second-raters have nothing to offer. 

David Hurn, On Being a Photographer : A Practical Guide by David Hurn, Bill Jay , ISBN: 1888803061

 





Lieber „richtig“ statt „etwas anders“!

17 11 2008

Vor ein paar Jahren fing es irgendwann in der Radiowerbung an. Eine Frauenstimme mit osteuropäischem Einschlag, die versuchte irgendwie billig und verrucht zu klingen, erklärte, daß es sich bei einer bestimmten Videothek um „die etwas andere Videothek“ handeln würde. Das alles erinnerte an diverse TV-Auftritte einer schlauchbootlippigen Ex-Pornodastellerin und sollte dem geneigten Radiohörer wohl etwas mitteilen.

Mittlerweile schwappte eine faszinierende Welle der Andersartigkeit über die Welt der selbstgemachten Mittelstandswerbung. Wo früher fröhlich und völlig ungehemmt gereimt wurde („Willst Du gut beraten sein, kauf Dein Brot beim Tischler ein!“ „Die dicksten Eier hat Bauer Meier!“), sind heute alle „etwas anders“. Der Gedanke, dass so etwas bestenfalls unfreiwillig komisch; schlimmstenfalls aber absonderlich bis befremdlich wirkt, scheint den auf diese Weise werbenden Personen und Firmen völlig fremd zu sein. 

Was macht „der etwas andere“ Gebäudereinigungs- und Hausmeisterservice? Die normalen putzen und reparieren irgendwas; das kann also nicht gemeint sein? Putzen die nackt, machen die Schmutz? Ist das am Ende sowas wie ehedem Joschka Fischers Putzgruppe?

Was verkauft der „etwas andere“ Blumenladen? Unkraut? Drogen zum Selbstanbau? Wenn ich mit denen Blumen versende geben die dann einen Topf und eine Tüte Samen ab und helfen den Empfänger zur Selbständigkeit zu erziehen?

Will man die Darbietungen des „etwas anderen Chors“  wirklich hören? Braucht man für einen „etwas anderen Gottestdienst“ schwarze Kerzen? Bedient der „etwas andere Friseur“ nur Glatzköpfe? Hat eine Ehe nach Konsultation des “etwas anderen Ratgebers zur Hochzeitsvorbereitung“ überhaupt eine Chance? Und wer kauft beim „etwas anderen Pferdehandel“ ein, der Pferdemetzger? Und wie oft trifft man sich beim „etwas anderen One-Night-Stand“? Bekomme ich beim etwas anderen Weinhandel Zutaten für ein tolles Salatdressing oder zur Entfernung von Kalkflecken im Bad? Was kann ich im „etwas anderen Kinderladen“ kaufen? Ist der etwas andere Berlin-Reiseführer ein Kopenhagen-Stadtplan? Und sehen Kopien aus dem „etwas anderen Copyshop“ den Originalen überhaupt ähnlich?

Fragen über Fragen. Und man bleibt ratlos zurück, beschließt aber doch lieber eine „richtige“ Firma zu wählen statt einer „etwas anderen“. Wer so doofe Worthülsen benutzt, der kann doch auch sonst nicht wirklich kompetent sein, oder?

Manchmal werden auch Chancen verschenkt, mal wirklich was anderes zu machen. Zum Beispiel hier: Der etwas andere Adventskalender. Ein Adventskalender der schon Mitte August anfängt, also dann, wenn die Nikoläuse und die Marzipankartoffeln in die Supermärkte gerollt werden, das wäre was gewesen.

Und zum Schluß: Wenn vor mir ein Kleinlaster fährt der einer Firma gehört, die „Möbel für Menschen“ macht, dann frage ich mich, ob die nur betonen wollen, daß man bitte nicht wegen einem Hundesofa oder Puppenmöbeln anruft, oder ob die einfach Särge machen und das nur nicht so direkt sagen wollen.





Viel Rauch um nichts…

13 09 2008

…dabei konnte man am nächsten Tag in manchen Medien etwas von 65 Verletzten und 6 Schwerverletzten lesen. 

Klingt dramatisch, oder? Das Dumme ist nur, daß es garnicht so dramatisch war. 


Im Keller eines großen Wohnblocks hat irgendwelches Gerümpel gebrannt und der Rauch ist durch die Aufzugsschächte und Treppenhäuser in das Gebäude gezogen. Die Feuerwehr hat den Brand im Keller gelöscht, die Treppenhäuser durchgelüftet und 65 Bewohner aus dem Gebäude evakuiert. 6 Bewohner kamen mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung zur Beobachtung ins Krankenhaus.


Die meisten der vermeintlich Verletzten standen um das Gebäude herum, beobachteten das Treiben und machten Erinnerungsfotos mit ihren Mobiltelefonen. Das da keine 65 plus 6 Verletzte waren konnte jeder vor Ort sehen, aber da heute die meisten Zeitungen bei solchen Sachen nicht mehr tun als Pressemitteilungen „auszuwerten“, schlagen sich Formulierungsfehler direkt im Blatt nieder und man hat plötzlich 65 Nahtodeserfahrungen wo nur ein verschmorter Staubsauger war. Es soll sogar Redaktionen geben die bei den Pressesprechern der Feuerwehren darum bitten Pressemitteilungen gleich komplett auszuformulieren und per email statt per Fax zu schicken (am besten gleich mit Bildern), damit man die eigene Arbeit auf „Kopieren“ und „Einsetzen“ beschränken kann. Kein Wunder, daß sich für so einen zweifelhaften Service immer weniger Abonnenten finden. Klar ist daran das Internet schuld, aber nicht in Form von Spiegel Online oder irgendwelchen lokalen Portalen, sondern in Form der Verführungen von Copy&Paste.