Fotowettbewerbe sind Veranstaltungen, wo man mit wenig Aufwand etwas gewinnen oder sogar schlagartig berühmt werden kann. Wenn solche Wettbewerbe dann noch keine Teilnahmegebühren erheben und die Teilnahme möglich ist, indem man einfach die Bilder per Internet übermitteln kann, dann erscheinen sie schnell als eine Art Freilos, das man risikolos mitnehmen kann.
Wenn das Kleingedruckte nicht wäre. Denn auch Fotowettbewerbe haben Regeln und wer an so etwas teilnimmt ohne die Regeln gelesen zu haben, kann dabei böse auf die Nase fallen.
Natürlich braucht ein Photowettbewerb Regeln und der Veranstalter hat gute Grund sich dagegen abzusichern, daß er haftbar ist, wenn Teilnehmer fremde Bilder einreichen oder plötzlich einer Veröffentlichung widersprochen wird und man den Katalog zur Auststellunsgeröffnung einstampfen kann. Und daß man die Möglichkeit ausschließt, daß nach dem Wettbewerb vor Gericht geklärt werden muß, ob die Jury wirklich das beste Bild ausgewählt hat, weil jemand der nicht gewonnen hat geklagt hat, weil er das alles ein wenig anders sieht, ist auch verständlich. Und, daß man sich für sich selbst und die Sponsoren das Recht ausbittet die Bilder im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb nutzen zu können ist auch ok.
Wenn aber ein Wettbewerb unter folgenden Bedingungen stattfindet:
Ich gewährleiste ausdrücklich, dass mir das Urheberrecht an jedem eingereichten Bild zusteht und dass dieses frei von Ansprüchen und Rechten Dritter ist. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteile ich der Regierung von Unterfranken die ausdrückliche und unwiderrufliche, unentgeltliche Genehmigung, die von mir persönlich gemachte Aufnahme in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen und zu verwerten. Dieses Recht kann auf Dritte (z.B. Medienpartner) übertragen werden. Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.,
dann ist das was anderes.
Hier greift sich der Veranstalter alle Nutzungsrechte an allen Bildern die eingereicht werden und obendrein noch das Recht diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Da kann man seine Bilder auch gleich einer Agentur schenken und auf jedes Honorar zu verzichten.
Um noch einen draufzusetzen versucht man auch noch dem Fotografen den Schwarzen Peter zuzuschieben, wenn abgebildete Personen klagen sollten, was garnicht so unwahrscheinlich ist: Wer es ok findet, wenn ein Fotograf ein Bild, das ihn zeigt, bei einem Fotowettbewerb der Regierung von Unterfranken einreicht, der muß es noch lange nicht gut finden, wenn das plötzlich das neue Werbemotiv eines der „Medienpartner“ wird. Und das Nutzungsrecht das man sich hier ausbittet ist beileibe nicht auf die Medienpartner beschränkt, die sind nur als Beispiel genannt.
Und ja, richtig gelesen, der Veranstalter dessen Teilnahmebedingungen da oben zitiert sind ist die der Regierung von Unterfranken (in anderen Bundesländern heißt sowas Regierungspräsidium), die einen Fotowettbewerb zum Thema Wasser veranstaltet. Eigentlich eine grundsolide Instanz.
Um das ganze nochmal zu vedeutlichen, nochmal als juristisches Fallbeispiel aus der Reihe „Die Verbrechen der ABC-Bande“:
Hobbyfotograf H fotografiert beim Kindergeburtstag von Nachbar N die Tochter T des Nachbarn, 4 Jahre alt, halbnackt beim Rumplantschen mit Gartenschlauch und Wasserbomben im Garten. H liest in der Folge von dem Fotwettbewerb einer Umweltschutzorganisation U und rechnet sich mit seinem Bild Siegchancen aus (alle Fotografen überschätzen sich). Also fragt H den N, ob es ok ist das Bild der T beim Wettbewerb der U einzusenden. Der N hat da keine Bedenken, ist ja nur ein Fotowettbewerb, einer non Profit-Organisation. H reicht das Bild ein, ohne die Teilnahmebedingungen genauer zu lesen. Vielleicht denkt er sich noch, „Nutzung ohne Entgelt; egal ich bin ja Hobbyfotograf und hab auch so ein Einkommen.
Der Wettbewerb endet und der H gewinnt zu seiner eigenen großen Überraschung: nix.
Dummerweise findet der N 6 Monate nach dem Ende des Wettbewerbs das Bild seiner Tochter auf Plakatwänden, in Zeitungsanzeigen und Radiowerbespots (war ein Spaß) eines Sprudelbrausegetränkefabrikanten, der Firma S , die den Fotowettbewerb unterstützt hat, wieder. Das findet nun aber die Frau des N, die F, nicht wirklich lustig und verlangt von F das zu stoppen (was er nicht kann; an diesem Punkt ist dann auch klar, daß er da nie wieder zum Kindergeburtstag eingeladen wird und er auch die ausgeliehene Heckenschere besser nicht abholen kommt). Nun klagt die F, mit dem N zusammen, als Erziehungsberechtigte der T gegen die S wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechte der T. Die Klage hat Erfolg, die Kampagne muß eingestampft werden und S muß 20.000 € Entschädigung zahlen. Nun will sich S das Geld für die eingestampfte Kampagne, 120.000€ plus die 20.000€ für die Entschädigung von der U zurückholen, weil die gesagt hatte, das Bild wäre kostenlos und frei von Rechten Dritter.
Und jetzt die spannende Frage: An wen wird sich die U nun ihrerseits wenden?
Genau! An den H, der ja mit dem Einsenden des Bildes auch zusicherte: „Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.“
Somit wird aus dem Hobbyfotografen H, der Dumme D. (Einer der seltenen Fälle wo sich bei juristischen Fallbeispielen der Buchstabe ändert. Sonst wird nichtmal aus dem Mordopfer M die Leiche L…)
Natürlich muß das alles nicht so kommen und ganz sicher hat man bei der Regierung von Unterfranken nur die Bedingungen von irgendeinem anderen Fotowettbewerb abgeschrieben und den Hausjuristen gefragt, ob das so ok ist und der hat gesagt: „Jawoll, da sind wir auf der sicheren Seite!“. Aber der Fotograf, der da teilnimmt, ist eben nicht mehr irgendwie ansatzweise auf der sicheren Seite und man kann solche Teilnahmebedingungen auch so ausformulieren, daß beide Seiten auf der sicheren Seite sind.
Und der Respekt dem anderen gegenüber gebietet das eigentlich – so wie es eigentlich auch selbstverständlich sein sollte, nur bei Sachen mitzumachen wo man die Teilnahmebedingungen verstanden hat.











Heute gibt es bei Spiegel-Online einen Beitrag mit dem Titel





