Urheberrechte helfen auch gegen Hassprediger!

4 10 2012

Wer  als Urheber, das Urheberrecht nicht wichtig findet, weil er meint da ginge es nur darum Geld zu verdienen und das für ihn aus irgendwelchen Gründen kein Thema ist oder wer seine Bilder per Creative Commons Lizenz für jedermann im Internet bereitstellt, der muß auch damit leben, daß seine Bilder für sowas benutzt werden und das der eigene Name dann in so einem Zusammenhang genannt wird, wie hier der Name des Fotografen eines Bildes von Dirk Bach auf einer Hetzseite irgendwelcher religöser Hassprediger.

Es ist eher unwahrscheinlich, daß der Fotograf ein Bild von Bach gemacht hat und das für den wikipedia Artikel über ihn zur Verfügung gestellt hat, weil er der Meinung ist, Bach sein “ein homosexueller Sittenverderber” gewesen, der nun “in der ewigen Homohölle brennt”.

Aber der Fotograf hat all das zugelassen, als er das Bild mit den folgenden Bedingungen für jedermann freigegeben hat, wahrscheinlich ist er davon ausgegangen, daß nur nette Leute Bilder unter einer Creative Commons Lizenz nutzen oder er hat garnicht drüber nachgedacht. Vielleicht findet er Urheberrechte auch schlicht doof:

Das sollte auch eine Warnung für all jene sein, die meinen jede Bildnutzung mit dem eigenen Namen am Bild sein eine gute Werbung und eine tolle Sache.

Bei Urheberrecht geht es um mehr als Geld. Es geht auch um Kontrolle darüber was mit den eigenen Werken passiert. Und diese Kontrolle nicht aufzugeben gehört zur Verantwortung des Urhebers. Gegenüber sich selbst aber auch gegenüber Dritten. Ganz besonders, wenn die sich nicht mehr selbst wehren können.

 

P.S.:

Die römisch-katholischen Deutschen und Österreichischen Bischofskonferenzen distanzierten sich ausdrücklich von kreuz.net.





Piraten und unbedeutende Fotos

6 12 2011

Den meisten Menschen dürfte vom Bundesparteitag der Piraten vor allem der kostenlose ÖPNV, die Legalisierung aller Drogen und das bedingungslose Grundeinkommen mitbekommen haben.

Aber auch für Fotografen hat man wieder mal eine kleine Überraschung in die Tüte gepackt:

http://bildjournalisten.djv-online.de/?p=581

Der Zweck des Urheberrechts sollte es sein, den Urheber von Werken mit einer gewissen Schöpfungshöhe zu schützen, und nicht jeder unbedeutenden Fotografie ein eigenes Leistungsschutzrecht zuzusprechen.”

Es ist für uns Fotografen schon heute nichts Neues, daß jemand der unsere Arbeit klaut, wenn es um den Schadenersatz für das entgangene Nutzungshonorar geht, auf die Taktik setzt, unsere Arbeit zu wertlosen Knipsbildchen zu erklären, bei denen man auch nicht genau wüßte, warum man zu denen gegriffen hatte statt einfach den Blinden Praktikanten bessere machen zu lassen. Bezahlt hätte man für den Schrott jedenfalls nichts und daran solle sich jetzt bitte auch irgendein Schadenersatz orientieren.

Die Piraten sehen sich da wohl in der Pflicht bei dieser Argumentation zu helfen und unsere Arbeit noch weiter zu entwerten.

Aber dafür können wir ja bald alle umsonst mit dem Bus fahren!





Die Gruenen wollen das Urheberrecht abschaffen…

26 11 2011

Es erinnert mal wieder an den hochrangigen Vertreter der Piratenpartei, der mir mal erklärte, daß Urheber sich mit den Einnahmen aus Kino und Live-Konzerten zufrieden geben sollten und alles andere umsonst sein müßte. Immer wenn mich etwas daran erinnert wird mir übel.

Der Bundesvorstand der Grünen bringt auf dem Parteitag dieses Wochenende einen Leitantrag ein, der u.a. vorsieht das Urheberrecht auf fünf Jahre zu beschränken.

D-02__offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen

Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet:

Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption. 

Im Kampf um die Wähler der Piratenpartei haben die Grünen jetzt das Urheberecht auf’s Korn genommen und möchten uns Fotografen (und alle anderen Urheber) gerne nach fünf Jahren enteignen. Nein, eigentlich würden sie es im Rahmen des beliebten “Piratenpartei-Freibier-Populismus für kostenlose Musik und Filme im Internet” gleich sofort tun, lassen es uns aber gnädigerweise fünf Jahre, damit wir uns die Einnahmen, aus den Konzerten und so, noch etwas aufbessern können und wir nicht noch abends im Supermarkt Regale einräumen müssen, um unser Hobby Fotografie zu finanzieren:

“Durch eine befristete Exklusivität der Nutzungsmöglichkeiten für die UrheberInnen soll das  Urheberrecht bspw. den SchöpferInnen ermöglichen, als Baustein der Finanzierung, von seinem Werk selbst angemessen finanziell zu profitieren (soweit er/sie dies will) und nicht  nur von damit verbundenen indirekten Einnahmen (z.B. Auftritte, Merchandise, Vermarktung der Persönlichkeit etc.). Somit soll sichergestellt werden, dass KünstlerInnen  die Möglichkeit haben, sich auf die Erschaffung neuer Werke konzentrieren zu können und nicht zur Ausübung eines weiteren Berufs, der nicht seiner/ihrer künstlerischen oder  kreativen Qualifikation entspricht, gezwungen werden.

Zu behaupten, daß es mir hilft, wenn man mir alle zukünftigen Einnahmen aus meinem bisherigen Werk nimmt, mich “auf die Erschaffung neuer Werke konzentrieren zu können” ist perfide. Da kann man auch sagen, daß Wohnungseinbrüche den Bestohlenen helfen sich auf die Neueinrichtung ihrer Wohnung mit frischen Ideen zu konzentrieren.

Einen Bildband mit dem Lebenswerk eins Fotografen oder Bildern aus einem längeren Werkzyklus würde es nie wieder geben, jedenfalls nicht so, daß der Fotograf noch was dran verdient, denn die Bilder darin dürften alle älter als fünf Jahre sein und es gibt keinen Grund für einen Verlag da dem Fotografen was zu zahlen. Aber eigentlich gibt es keinen Grund für einen Verlag sowas in hochwertigerer Machart als die Katzen-Fotokalender die es aus Billigst-Stock-Schrottfotos für 1,99, überall in den Postfilialen gibt, zu machen, denn man müßte damit rechnen drauf sitzen zu bleiben, wenn ein anderer Verlag sofort die Billigversion nachschiebt.
 
Es ist aber nicht nur das Geld, es geht um mehr.

Es geht auch darum, daß ich bestimmen will, was mit meinen Werken geschieht. Es geht um die Integrität meiner Arbeit. Ich will nicht, daß jeder nach fünf Jahren meine Bilder benutzen kann, wie er mag. Ich will nicht, daß ein Bild, das ich nur machen konnte weil mir Menschen ihr Vertrauen geliehen haben in Zusammenhängen benutzt werden kann, die dieses Vertrauen enttäuschen. Ich will nicht das Wahlkampfplakatmotiv der NPD fotografiert haben, so wie andere ihre Naturfotos die sie für das Greenpeace-Magazin gemacht haben nicht als Motiv der Kampagne eines fragwürdigen Konzerns sehen wollen.

Und nicht zu letzt zeigen solche Texte, wie der der Grünen, daß diejenigen die sich da anmaßen die Leben von Urhebern neu zu regeln, zum einen nur auf billige Klientelpolitik für jene die gerne im Internet alles umsonst haben wollen setzen, um deren Stimmen abzugreifen. Zum anderen zeigt sich aber ein ungeheures Maß an fachlicher Unkenntnis, weil der Eindruck entsteht, daß Urheber entweder milliardenschwere Filmstudios und milliardenschwere Musikkonzerne bzw. stinkreiche Schauspieler und Musiker sind. Das zeigt sich vor allem in dem, auch von den Grünen bemühten, Ansatz, daß Urheber sich gefälligst mit ihren Einnahmen aus Konzerten und Kino (und vielleicht noch dem “Merchandise, Vermarktung der Persönlichkeit etc”.) zufrieden geben sollen.

Fotografen kommen in dieser Glamourwelt-Vorstellung, die Politiker von Urhebern zu haben scheinen, garnicht vor.

Ich habe  keine Auftritte, gebe keine Konzerte…wie auch?

Merchandising? Es gibt keine  Sascha Rheker Fotografen-Action-Figur, keine Bettwäsche, kein Frühstücksgedeck. Merchandsingmäßig geht da nix! So wie es kein “James der Nachwey”-Spielset mit Schutzweste und Plastikhelm für Kinder gibt; und auch die Sebastiao Salgado Schmuckkollektion und Robert Lebecks neue Duftserie lassen noch auf sich warten. Das einzige was wir verkaufen könnten sind Prints, aber die darf dann ja auch jeder von unseren Bildern machen.

Die wenigsten Fotografen bekommen Geld dafür ihre Persönlichkeit zu vermarkten (ich will fotografieren und nicht Amateuren irgendwelche Kurse verkaufen, wie manch anderer das tut). Fotografen verdienen auch kein Geld, indem sie, wie Paris Hilton, doof irgendwo rumstehen oder sich gleich wie Seal (der ja auch für Leica als Fotografendarsteller engagiert ist), Jean-Claude van Damme, Kevin Costner und das mdr-Fernsehbalett für Geld bei Despoten auf dem Geburtstag rumzeigen lassen.

Das all diese tollen Vermarktungsideen wohl eher die Person des Fotografen und seine journalistische Integrität beschädigen würden, als ihm irgendwas einzubringen, mal außen vor. Vielleicht sollte man manchen Grünen Politiker mal mit 2 Kameras und einer “Atomforum Deutschland”-Werbeweste zum Fotografieren zu einem Castortransport schicken.

Und wie würden die Grünen wohl reagieren, wenn die Fotografen auf dem Parteitag erklären würden, daß sie im Rahmen des Merchandising und der Vermarktung ihrer Persönlichkeit alle einen Sponsoren-Vertrag mit der Atomwirtschaft haben, weil man ja von der journalstischen Arbeit allein nicht mehr leben kann, da das Archiv als Altersvorsorge gestorben ist, die Atomwirtschaft aber so gut für lustige und unvorteilhafte Bilder von Claudia Roth bezahlt, daß es egal ist, ob man das Bild vielleicht in 6 Jahren nochmal verkauft bekommt?

Den endgültigen Vogel schießen die Grünen aber ab, wenn dann plötzlich der Urheber Gebühren zahlen soll, wenn er länger als fünf Jahre die Früchte seiner Arbeit ernten will:

Eine deutliche Verkürzung bzw. Flexibilisierung der Schutzfristen z.B. auf fünf Jahre muss mit der Möglichkeit der Neuverhandlung einhergehen. Das bedeutet:

Eine fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption. 

Vielleicht kann man bei den Grünen ja noch einen Leitantrag Ausländerpolitik beschließen, mit dem man sich neben den Piratenwählern auch die NPD-Wähler an Land ziehen könnte.

Bleiberecht nur fünf Jahre mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption, Arbeitserlaubnis mit Entlohung nur für bestimmte Bereich, wie z.B. Auftritte, Merchandise, Vermarktung der Persönlichkeit etc., ansonsten kostenloses Bereitstellen der Arbeitsleistung zur Nutzung durch Deutsche….

Immerhin sitzt die NPD in mehr Landesparlamenten als die Piraten.

http://freelens.com/recht/die-gruenen-piraten-vergraben-den-kulturschatz





Fotowettbewerb – Unanständiges Verkehrsministerium

21 05 2010

In die Reihe der Fotowettbewerbe mit unanständigen Teilnahmebedingungen reiht sich nun auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein und besorgt sich ein Bildarchiv von vetrauensseeligen Menschen die meinen sie könnte bei diesem Fotowettbewerb was gewinnen.

Die Preise sind 4 Gutscheine für zusammen 2000,- € und im Gegenzug holt sich das Ministerium die Rechte an allen Bildern:

Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern ein. Dies umfasst auch die Verwendung der Bilder für Print- und Onlinepublikationen im Zusammenhang mit anderen Bund-Länder-Programmen. Eine über den Wettbewerb hinaus gehende Vergütung erfolgt nicht.

und um noch einen draufzusetzen bürdet man den Teilnehmern auch noch jedes rechtliche Risiko auf, daß sich aus der Nutzung der Bilder durch Bund oder Länder ergeben könnte:

Der Teilnehmer versichert mit der Einsendung, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten Bildern verfügt, dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

Und damit alle schön mitspielen sind die Teilnahmebedingungen schön klein unten in der Ecke der Website versteckt.

Und um noch einen obendrauf zu setzen, geht man damit auch noch auf Schule zu, wo es dann gleich noch ein paar Minderjährige erwischen dürfte.

Wie der Staat hier mit seinen Bürgern umgeht ist eine Schande!





Nicht wirklich was zu gewinnen

11 11 2009

Fotowettbewerbe sind Veranstaltungen, wo man mit wenig Aufwand etwas gewinnen oder sogar schlagartig berühmt werden kann. Wenn solche Wettbewerbe dann noch keine Teilnahmegebühren erheben und die Teilnahme möglich ist, indem man einfach die Bilder per Internet übermitteln kann, dann erscheinen sie schnell als eine Art Freilos, das man risikolos mitnehmen kann.

Wenn das Kleingedruckte nicht wäre. Denn auch Fotowettbewerbe haben Regeln und wer an so etwas teilnimmt ohne die Regeln gelesen zu haben, kann dabei böse auf die Nase fallen.

Natürlich braucht ein Photowettbewerb Regeln und der Veranstalter hat gute Grund sich dagegen abzusichern, daß er haftbar ist, wenn Teilnehmer fremde Bilder einreichen oder plötzlich einer Veröffentlichung widersprochen wird und man den Katalog zur Auststellunsgeröffnung einstampfen kann. Und daß man die Möglichkeit ausschließt, daß nach dem Wettbewerb vor Gericht geklärt werden muß, ob die Jury wirklich das beste Bild ausgewählt hat, weil jemand der nicht gewonnen hat geklagt hat, weil er das alles ein wenig anders sieht, ist auch verständlich. Und, daß man sich für sich selbst und die Sponsoren das Recht ausbittet die Bilder im Rahmen der Berichterstattung über den Wettbewerb nutzen zu können ist auch ok.

Wenn aber ein Wettbewerb unter folgenden Bedingungen stattfindet:

Ich gewährleiste ausdrücklich, dass mir das Urheberrecht an jedem eingereichten Bild zusteht und dass dieses frei von Ansprüchen und Rechten Dritter ist. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteile ich der Regierung von Unterfranken die ausdrückliche und unwiderrufliche, unentgeltliche Genehmigung, die von mir persönlich gemachte Aufnahme in allen bildlichen Darstellungsformen zu veröffentlichen und zu verwerten. Dieses Recht kann auf Dritte (z.B. Medienpartner) übertragen werden. Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.,

dann ist das was anderes.

Hier greift sich der Veranstalter alle Nutzungsrechte an allen Bildern die eingereicht werden und obendrein noch das Recht diese Rechte auf Dritte zu übertragen. Da kann man seine Bilder auch gleich einer Agentur schenken und auf jedes Honorar zu verzichten.

Um noch einen draufzusetzen versucht man auch noch dem Fotografen den Schwarzen Peter zuzuschieben, wenn abgebildete Personen klagen sollten, was garnicht so unwahrscheinlich ist: Wer es ok findet, wenn ein Fotograf ein Bild, das ihn zeigt, bei einem Fotowettbewerb der Regierung von Unterfranken einreicht, der muß es noch lange nicht gut finden, wenn das plötzlich das neue Werbemotiv eines der „Medienpartner“ wird. Und das Nutzungsrecht das man sich hier ausbittet ist beileibe nicht auf die Medienpartner beschränkt, die sind nur als Beispiel genannt.

Und ja, richtig gelesen, der Veranstalter dessen Teilnahmebedingungen da oben zitiert sind ist die der Regierung von Unterfranken (in anderen Bundesländern heißt sowas Regierungspräsidium), die einen Fotowettbewerb zum Thema Wasser veranstaltet. Eigentlich eine grundsolide Instanz.

Um das ganze nochmal zu vedeutlichen,  nochmal als juristisches Fallbeispiel aus der Reihe “Die Verbrechen der ABC-Bande”:

Hobbyfotograf H fotografiert beim Kindergeburtstag von Nachbar N die Tochter T des Nachbarn, 4 Jahre alt, halbnackt beim Rumplantschen mit Gartenschlauch und Wasserbomben im Garten. H liest in der Folge von dem Fotwettbewerb einer Umweltschutzorganisation U und rechnet sich mit seinem Bild Siegchancen aus (alle Fotografen überschätzen sich). Also fragt H den N, ob es ok ist das Bild der T  beim Wettbewerb der U einzusenden. Der N hat da keine Bedenken, ist ja nur ein Fotowettbewerb, einer non Profit-Organisation. H reicht das Bild ein, ohne die Teilnahmebedingungen genauer zu lesen. Vielleicht denkt er sich noch, “Nutzung ohne Entgelt; egal ich bin ja Hobbyfotograf und hab auch so ein Einkommen.

Der Wettbewerb endet und der H gewinnt zu seiner eigenen großen Überraschung: nix.

Dummerweise findet der N 6 Monate nach dem Ende des Wettbewerbs das Bild seiner Tochter auf Plakatwänden, in Zeitungsanzeigen und Radiowerbespots (war ein Spaß) eines Sprudelbrausegetränkefabrikanten, der Firma S , die den Fotowettbewerb unterstützt hat, wieder. Das findet nun aber die Frau des N, die F,  nicht wirklich lustig und verlangt von F das zu stoppen (was er nicht kann; an diesem Punkt ist dann auch klar, daß er da nie wieder zum Kindergeburtstag eingeladen wird und er auch die ausgeliehene Heckenschere besser nicht abholen kommt). Nun klagt die F, mit dem N zusammen, als Erziehungsberechtigte der T gegen die S wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechte der T. Die Klage hat Erfolg, die Kampagne muß eingestampft werden und S muß 20.000 € Entschädigung zahlen. Nun will sich S das Geld für die eingestampfte Kampagne, 120.000€ plus die 20.000€ für die Entschädigung von der U zurückholen, weil die gesagt hatte, das Bild wäre kostenlos und frei von Rechten Dritter.

Und jetzt die spannende Frage: An wen wird sich die U nun ihrerseits wenden?

Genau! An den H, der ja mit dem Einsenden des Bildes auch zusicherte: “Auf dem Foto abgebildete Personen stimmen, soweit das Recht am eigenem Bild betroffen sein könnte, ausdrücklich einer Veröffentlichung zu. Hierfür übernehme ich als Einsender die Gewährleistung.”

Somit wird aus dem Hobbyfotografen H, der Dumme D. (Einer der seltenen Fälle wo sich bei juristischen Fallbeispielen der Buchstabe ändert. Sonst wird nichtmal aus dem Mordopfer M die Leiche L…)

Natürlich muß das alles nicht so kommen und ganz sicher hat man bei der Regierung von Unterfranken nur die Bedingungen von irgendeinem anderen Fotowettbewerb abgeschrieben und den Hausjuristen gefragt, ob das so ok ist und der hat gesagt: “Jawoll, da sind wir auf der sicheren Seite!”.  Aber der Fotograf, der da teilnimmt, ist eben nicht mehr irgendwie ansatzweise auf der sicheren Seite und man kann solche Teilnahmebedingungen auch so ausformulieren, daß beide Seiten auf der sicheren Seite sind.

Und der Respekt dem anderen gegenüber gebietet das eigentlich – so wie es eigentlich auch selbstverständlich sein sollte, nur bei Sachen mitzumachen wo man die Teilnahmebedingungen verstanden hat.

 

 

 

 





Piraten vs. Photographen

14 09 2009

Heute hatte ich das Vergnügen einen Auftritt von 5 Bundestagskandidaten in einem Gymnasium erleben zu dürfen.

Reden wir besser nicht vom ersten Teil der Diskussion in der die amtierenden und angehenden Volksvertreter sich zum Afghanistaneinsatz der Bundeswehr äußerten. Höhepunkt war, als einer, ich glaube der von der Linken, den Schülerinnen und Schülern mal etwas von der “Hagener Konvention” erzählte. Tolle Werbung für die Stadt Hagen oder ein Armutszeugnis für jemanden der sich aufschwingt als Politiker anderen zu erklären wie die Welt funktioniert und der das mit der Haager Landkriegsordnung selbst nicht so recht verstanden hat.

Als nächsten Punkt hatte man sich das publikumswirksame Thema Urheberrecht ausgesucht. Wohl in der Hoffnung, daß Jugendliche alle im Internet Musik runterladen und dabei nicht kriminalisiert werden wollen. Da sollte man doch punkten können.

Und in der Folge kamen dann gute 30 Minuten die einem Urheber die Nackenhaare zu Berge stehen lassen. Den Höhepunkt bei diesem Treiben bildeten die Äußerungen des Kandidaten der Piratenpartei, der sich eigentlich für kaum eine Position zu blöd war. Vom Klassiker “Wenn ich etwas aus dem Internet runterlade, dann mache ich eine Kopie und das Original ist nicht weg also ist kein Schaden entstanden”. Bis hin zu so tollen Vorschlägen wie der Idee, daß Urheber ihr Geld gefälligst ausschließlich mit Konzerten verdienen sollen für die ihre Werke ansonsten nur kostenlos verteilte Werbung sein sollen.

Na, herzlichen Dank! Da hat ja jemand alle Arten des geistigen Eigentums voll und ganz verstanden und beweist eine beeindruckende Kompetenz.

Urheberschaft gibt es scheinbar nur bei Musik, Filmen und Software.

Nur zu gerne hätte ich da auch mal ein paar Fragen gestellt, die die Veranstaltung aber sicher gesprengt hätten:

- Wie veranstalte ich als Fotograf, Illustrator oder Schreiber Konzerte die meinen Lebensunterhalt decken?

- Was muß ich als Fotograf zukünftig jemandem zahlen, wenn er mit meinen Fotos auf seiner Website Werbung für meine Konzerte macht?

- Ist Schwarzfahren auch ok; jedenfalls solange ich die U-Bahn nicht mitnehme?

- Ist mir wirklich kein Schaden entstanden nur weil ich die Datei noch habe, wenn mein Portrait einer jungen blonden Frau deutschlandweit auf Nazi-Wahlplakaten zu sehen war und deswegen kein Kunde mehr mit dem Gesicht Werbung für irgendein Produkt machen will, das Bild also unverkäuflich geworden ist?

- Wird sich die Konzertkarten noch jemand leisten können, denn die Kosten für die Produktion der Alben einer Band müssen ja irgendwo herkommen?

- Fordert die Piratenpartei auch daß Pornofilme kostenlos abgegeben werden und wie sehen da die Konzerte aus?

- Wo kommen die ganzen Theater her in denen Filmschauspieler auftreten um den Werbeeffekt ihrer Filme in Geld umzusetzen? Was kosten da die Karten um millionenteuere Filme zu refinanzieren?

- Wenn die Piratenpartei den Schülern in Aussicht stellt, daß Urheberrechtsverletzungen kein Thema sein sollen und im Internet juristisch alles nicht so eng zu sehen ist, was sagt die Piratenpartei denn dann wenn jemand den Schülern bei ebay, was verkauft, das Geld nimmt und keine Ware schickt?

Der große Verlierer der Diskussion war übrigens der Schüler, der später gerne Filme machen würde und sich irgendwie nicht vorstellen konnte wie er davon leben können sollte.

Dem hat man dann was von irgendeiner Kulturflatrate erzählt.

Ich soll jetzt also glauben, daß alle die heute schon (durchaus nachvollziehbar) wegen der GEZ-Pflicht von Computern auf die Barrikaden gehen in Zukunft heiß drauf sind eine Abgabe auf alle Internetanschlüsse zu entrichten, die dann an die Urheber geht?

Mal abgesehen davon, daß so eine Kulturflatrate nichts anderes ist, als der Versuch derer, die für die Werke von Urhebern nicht bezahlen wollen, die Kosten für diese Werke auf die Allgemeinheit umzulegen (man stelle sich nur eine Benzinflatrate vor, bei der die Fahrrad- und 3L Lupo-Fahrer helfen den Durst der SUVs zu stillen), kann das nur funktionieren, wenn es sich dabei um einen lächerlichen Feigenblattbetrag handelt, von dem am Ende praktisch nichts bei den Urhebern ankommt. Ein Almosen, das eher ein Hohn als ein Honorar ist.

Wie sollten denn die Ausschüttung solcher Gelder geregelt werden, die Frage, was die Verwaltung einer solchen Abgabe verschlingt, mal außen vor?

Bekomme ich für 100 unterbelichtete Fotos in 10 Sekunden mit 10B/s gemacht genausoviel wie jemand der 100 aufwändige Portraits an 100 Arbeitstagen fotografiert hat? Um das fair zu regeln müßte man ja irgendwie messen, was wie oft runtergeladen wurde oder soll jemand der ein völlig mißlungenes Foto produziert genausoviel bekomme, wie jemand der den Sommerhit des jeweiligen Jahres produziert hat? Jetzt kann ich mir nicht vorstellen, daß diejenigen die sich eine Kulturflatrate wünschen eine solche Erfassung der Nutzung haben wollen. Da würde das Lieblingsfeindbild der Piratenpartei ja lachend aus dem Rollstuhl kippen.

Ergänzung:

Was mir heute beim Nachdenken noch besonders sauer aufgestoßen ist, ist daß da auch tatsächlich das Argument kam, daß man mit all diesen Plänen zur Abschaffung des geistigen Eigentums junge Talente fördern und Ihnen somit eine Chance geben würde. Das ist etwas, daß Fotografen zur Genüge kennen: Leute die etwas für lau abgreifen wollen und dabei noch mäzenatenhaft tun, weil sie sich herablassen den Namen des Fotografen an das Bild zu schreiben, was schließlich eine tolle Werbung ist.

Soll man doch einfach sagen: wir finden die Idee des geistigen Eigentums scheiße, wollen dafür nix bezahlen und was aus denen die sowas herstellen wird ist uns auch egal. Das wäre wenigstens ehrlich.  Aber bitte nicht so tun, als würde man den Urhebern damit noch helfen.








Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.