
Den wenigsten Menschen die sich auf einem Konzert vergnügen, die mit der Bahn fahren oder die zu einem Fußballspiel gehen ist bewußt, daß sie sich in diesen Momenten in Zonen eingeschränkter Pressefreiheit bewegen.
Journalisten die über Konzerte berichten, besonders, wenn sie fotografieren, sind ja eh einiges gewohnt. Die Damen und Herren der Konzertveranstalter sind wahre Zuchtmeister und zelebrieren ihre kleinen Machtspielchen mit einer Hingabe die manch anderer nur in einem SM-Club vermuten würde. Macht macht eben nur geil, wenn man sie auch auspielen darf. Man hat sich also, durchaus als demütigend zu bezeichnenden, Akkreditierungsverfahren zu unterziehen. Man darf nur während der ersten drei Lieder fotografieren, die dann gerne auch mal überwiegend im Dunklen gespielt werden, man soll bitte irgendwelche Verträge unterschreiben in denen man dem Künstler alle Recht an den Bildern kostenlos überträgt (und wehe man fragt, ob man im Gegenzug für das Anhören der Musik nicht an den Einnahmen aus den Plattenverkäufen beteilgt werden kann), man soll bitte versichern, daß die Bilder nur in einem bestimmten Medium und das nur innerhalb von ein paar Tagen nach dem Konzert benutzt werden dürfen. Und außerdem soll der Fotograf auch gleich mit Vertragsstrafen, die man sich vielleicht leisten kann, wenn man Robbie Williams ist, dafür haften, falls einer seiner Kunden so ein Bild doch mal ein halbes Jahr nach einem Konzert benutzt. Und die neueste Spielart ist, nur Fotografen von Blättern zuzulassen die schon im Vorfeld des Konzertes brav geschrieben haben, daß das ein ganz toller Abend wird. Das jemand im Nachhinein schreibt, wie ihm das Konzert gefallen hat, ist eh nur erwünscht, wenn das ganze als Werbung für die weiteren Konzert taugt, als überregional und positiv.
Nette Band, netter Manager, gute Musik: Die Rodgau Monotones
Eines der jüngsten Beispiele ist der Fall des Fotografen Peter Wafzig, der vor einem Konzert der Band Sibermond vom Manager zu Seite genommen und dann rausgeschmissen wurde (er beschreibt das in seinem Blog netter), weil er für laut.de arbeitet und der Manager, Ulf Wenderlich, der Meinung ist, daß laut.de die Platten seiner Band “böswillig runterschreiben” würde. Also dürfen von den Konzerten der Band Silbermond nur Medien berichten, die gefälligst positiv (und die Rezension bei laut.de ist nun nicht wirklich böse, nur eben nicht so begeistert wie Herr Wenderlich das gerne hätte und um ehrlich zu sein, kann man als Band auch nicht unbedingt erwarten, daß man die Kritiker reihenweise vom Schemel haut, wenn man das Album schon selbst “Nichts passiert” nennt, oder?) über die Platten der Band berichten. Zum Glück gibt es auch ein paar coole Bands, die einfach mit guter Musik für gute Rezensionen sorgen und die auch damit leben können, daß das was sie machen nicht allen gefällt.
Rechtlich geht man in der Regel davon aus, daß der Veranstalter eines Konzertes das Hausrecht hat, also kann Wenderlich natürlich bei seiner Veranstaltung mitmachen lassen und heimschicken wen er will. Natürlich kann man einwenden, daß ein Konzertveranstalter nicht jeden der sich Journalist nennt und irgendeinen Presseausweis hat umsonst ins Konzert lassen muß, sonst würden die “Journalisten” die Mehrheit der Konzertbesucher stellen; sich ein Blog einzurichten ist sicher billiger als sich eine Karte zu kaufen und nicht zuletzt bewerben unzählige dubiose Presseausweisanbieter ihre Ausweise im Internet ja als eine Art-Universal-AAA-Backstage-OnStage-Tourbus-Vip-Paß. Aber im Fall Wafzig geht es ja um einen Kollegen, der das komplette Akkreditierungs- und Legitmierungsprozedere ja schon erfolgreich hinter sich gebracht hatte. Ob man ihn nur hat antanzen lassen, um ihn rausschmeissen zu können, sei mal dahingestellt.
Was das für die Pressefreiheit heißt dürfte klar sein: Über Konzerte und CDs sollen nach dem Willen von Herrn Wenderlich und manch anderem in der Musikbranche tunlichst nur solche Medien berichten die positiv berichten. Eine Musikmagazin, daß immer alles geil findet ist für den Leser völlig wertlos. Im Übrigen gibt es das längst, das sind nämlich diese Heftchen die McDonalds und BurgerKing ausliegen und in denen noch nie ein Film oder eine CD als mittelmäßig, geschweige denn als grottenschlecht bezeichnet wurde.
Es geht also nur um eines Kontrolle der öffentlichen Meinung und der Meinungsäußerung in der Presse. Und es geht dabei um Geld, um Plattenverkäufe und um Konzertbesuche die man nicht dadurch gefährdet sehen will, daß jemand frei seine Meinung äußert.
Art 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Dummerweise gilt das eben nicht im Privaten und so berufen sich auch andere gerne mal auf das Hausrecht, so wie z.B. die Bahn, die gerne sämtliche ihrer Anlagen als dem Hausrecht unterworfene Bereiche sehen mag. Warum dort dann aber die Bundespolizei für umsonst aufpaßt, statt sich die Bahn wie jedes andere Unternehmen da einen privaten Werkschutz leisten muß, sollte einen schon stutzig machen. Sehr interessant in diesem Zusammenhang auch der Artikel von Timo Rieg, der spannende Frage aufwirft, warum nichtmal eine Berichterstattung über die Bundespolizei dort ohne die Einwilligung der Bahn möglich ist. Schließlich sieht das GG die Presse ja auch als ein wichtiges, anabhängiges Kontrollorgan gegenüber staatlichen Stellen wie eben der Bundespolizei.
Wer als von Bahngelände oder aus Zügen berichten will, der muß vorher eine Drehgenehmigung bei der Bahn beantragen oder er riskiert eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Es gibt jede Menge Berichte von Kollegen (siehe hier auch wieder Timo Rieg), daß es garnichtmal so einfach ist eine solche Genehmigung zu bekommen, besonders, wenn bei der Bahnpressestelle der Eindruck entsteht, daß es da eher um ein für die Bahn unerfreuliches Thema geht. Mal abgesehen davon, daß es doch recht schwer werden dürfte für einen Abends um 21.00 Uhr für den nächsten Morgen um 4.30 Uhr angekündigten Lokführerstreik eine Genehmigung zu bekommen.

Und wo man eine Dreh-/Aufnahmegenehmigung herbekommen soll, wenn die Teilnehmer eine Demo plötzlich den Bahnhof stürmen und Gleise besetzen oder einfach in einen Zug steigen, um mit der S-Bahn unter einer Polizeikette durchzufahren, weiß der Himmel. Dass man da einfach so reinspazieren kann, daß da Geschäfte sind, daß da eine Polizeiwache ist, erweckt ja alles schon Zweifel, daß es sich bei Bahnhöfen nicht um öffentlichen Raum handelt.

Aber auch hier ist die Stoßrichtung klar, es geht darum das Bild des eigenen Konzerns in der Öffentlichkeit zu kontrollieren und unliebsame Berichterstattung zu unterbinden. Das gilt natürlich auch für Sportunternehmen wie den DFB (bzw. der Württembergische Fußball-Verband) oder den FC Bayern München. Ersterer hat sich an der Website Hartplatzhelden abgearbeitet, die sich erdreistet hatte eine Art youtube für lustige Amateuervideos aus der Kreisliga aufzubauen. Huch? Kreisliga, stimmt die gab es ja auch noch, das kann man natürlich nicht zulassen, schließlich könnte man da ja Gebühren nehmen oder sowas selbst machen und selbst eventuelle Werbeeinnahmen kassieren.

Der deutsche Fußball liegt danieder und kann nur überleben, wenn auch jeder Amateurvideofilmer in der Kreisklasse zur Kasse gebeten wird. Das Fernsehen zahlt ja auch bereitwillig Unsummen, da kann doch Paul Müller auch mal ein paar Tausend Euro…..oder?

Letzterer (also der FCB) mag es nicht, wenn Medien Videos von den FCB-Pressekonferenzen ins Netz stellen. Das hat einen einfachen Grund, denn wie will man das eigene kostenpflichtige FC-Bayern-TV im Netz verkaufen, wenn es das woanders auch gibt? Die Jounalisten auf der PK sind also eher sowas wie Statisten, die durch nette Fragen zum Gelingen beitragen dürfen und dann isses aber auch gut!
Und beim letzten Castortransport hat dann auch noch die Polizei angefangen Akkreditierungen auszuteilen, natürlich ohne irgendwelche Einschränkungen oder Bedingungen. Für’s erste.
Pressefreiheit wie sie das Grundgesetz meint, ist mehr als die Möglichkeit sich Morgens eine nackte Studentin auf der “Bild” ansehen zu können, die davon träumt von einem 50jährigen übergewichtigen Bauarbeiter mit schlechten Zähnen aber ohne gutes Deo geküßt zu werden.
Ergänzungen:
Einen weiteren spannenden Aspekt fand ich dann man noch beim DJV. Es ist schon bizarr und bezeichnend, daß man in den Verträgen die Pressefotografen als “Medienpartner” bezeichnet.